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10. Juni 2010, 16:20 Uhr

"Emmely" darf zurück an die Kasse

Sieg für Barbara E: Das Bundesarbeitsgericht hat die fristlose Entlassung der als "Emmely" bekannt gewordenen Kassiererin aufgehoben. Sie hatte zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst. Die 52-Jährige ist überglücklich.

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Kündigung aufgehoben: Kassiererin Barbara E., hier bei der Aufzeichnung einer TV-Sendung, hat beim Bundesarbeitsgericht recht bekommen© Carsten Rehder/DPA

Die als "Emmely" deutschlandweit bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hob am Donnerstag ihre Kündigung auf. Bei der Verhandlung ging es darum, ob der fristlose Rauswurf der Berlinerin verhältnismäßig war. "Emmely" war entlassen worden, weil sie zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll.

Im konkreten Fall würden besondere Umstände für die Kassiererin sprechen, begründeten die Bundesrichter ihre Entscheidung. Die Kündigung sei angesichts des Alters der heute 52-Jährigen nicht gerechtfertigt. Zudem habe sie sich mit 31-jähriger Betriebszugehörigkeit einen großen Vorrat an Vertrauen erarbeitet, der mit einer einmaligen Verfehlung nicht völlig aufgezehrt werde. Eine Abmahnung hätte in diesem Fall ausgereicht. Dem Arbeitgeber sei es zuzumuten, Barbara E. weiter zu beschäftigen.

"Jetzt kann ich wieder an die Kasse"

Der Richterspruch war für "Emmely" und ihren Anwalt eine kleine Sensation. "Das ist ein Sieg für alle - und in erster Linie für mich", sagte die dreifache Mutter überglücklich. "Ich habe gekämpft und gehofft, dass es Gerechtigkeit gibt. Jetzt kann ich wieder an die Kasse: Das war mein Ziel." Ihr Anwalt erklärte: "Das jetzige Urteil ist herausragend."

Der Fall von Barbara E. beschäftigte die Gerichte seit mehr als zwei Jahren. Ihr war im Februar 2008 wegen der Unterschlagung der Leergutbons fristlos gekündigt worden. Ihr Arbeitgeber, die Supermarkt-Kette Kaiser's Tengelmann, machte "immensen Vertrauensverlust" geltend. Das setzt den geltenden Kündigungsschutz außer Kraft. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin wiesen die Kündigungsschutzklage der Frau ab. Bundesweit sorgte der Fall auch in der Öffentlichkeit für Empörung und Proteste. Das Komitee "Solidarität für Emmely" sammelte in ganz Europa Unterschriften, organisierte Protestkundgebungen und Gesprächsrunden.

Bagatellkündigungen weiterhin möglich

Das Bundesarbeitsgericht betonte bei seiner jetzigen Entscheidung, dass es von seiner jahrzehntelangen strengen Rechtsprechung nicht abrückt. Bagatelldelikte können weiterhin eine fristlose Kündigung rechtfertigen, hieß es. Es komme immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an. Entscheidend sei der entstandene Vertrauensbruch, der weiterhin auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ermögliche.

Bei Minidiebstählen waren die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit selten gnädig. Die meisten wegen Lappalien gekündigten Arbeitnehmer bekamen keine zweite Chance. In der Öffentlichkeit sorgten derart harte Sanktionen für helle Empörung. Auch unter Juristen geriet die rigide Rechtsprechung zunehmend in die Kritik. Sie geht auf das "Bienenstich-Urteil" im Jahr 1984 zurück. Damals hatte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung einer Verkäuferin bekräftigt, die ein Stück Kuchen aus der Auslage gegessen hatte.

Die aktuelle öffentliche Diskussion hat aber dazu geführt, dass einige Arbeitsgerichte jetzt anders entscheiden. So endete etwa ein Prozess wegen sechs für den Müll gedachter Maultaschen, die eine Altenpflegerin aus Konstanz gegessen hatte, in einem Vergleich. Der Arbeitgeber hatte der Frau fristlos gekündigt, das Landesarbeitsgericht hob die Kündigung auf.

mad/DPA/AFP/APN
 
 
KOMMENTARE (10 von 61)
 
gaga007 (11.06.2010, 07:11 Uhr)
pro Zeitverträge
Das Urteil macht eines sehr deutlich, jeder Arbeitgeber ist gut beraten, keine langfristigen Arbeitsverhältnisse mit seinen Mitarbeitern abzuschließen - es gereicht ihm zum Nachteil. Nur noch Zeitverträge abschließen - man wird den Mitarbeiter sonst nur bedingt wieder los. Das Gericht hat den Arbeitnehmern einen Bärendienst erwiesen :-))
JRx1 (11.06.2010, 04:21 Uhr)
Sie darf wieder an die Kasse ABER
EIN FEHLER und sie ist raus!! Tengelmann ist staerker!
Lunte (10.06.2010, 19:47 Uhr)
@dreicon
ist das nicht auslegungssache bzw eine sache des empfindens?
dreicon (10.06.2010, 19:35 Uhr)
@Lunte (10.06.2010, 19:31 Uhr)
Aber wirklich gewachsenes Vertrauen muß doch ein kleines Fehlverhalten aushalten können. Sonst wäre es kein über viele Jahre Betriebszugehörigkeit gewachsenes "Vertrauen".
Lunte (10.06.2010, 19:31 Uhr)
@dreicon
das soll heissen, dass mit den jahren der betriebszugehörigkeit das vertrauen des AG unerschütterlich scheint, jedoch der kleinste 'fehltritt' als enormer missbrauch desselben ausgelegt wird/werden kann. das hat nicht zwingend etwas mit der schwere oder der häufigkeit des fehlverhaltens zu tun.
wie gesagt, es ist wirklich schwierig, in dem fall selbst zu urteilen - dafür gibt es ja (gott sei dank) richter und gerichte ;)
fest steht, dass das aktuelle urteil umstritten ist.
hier zeigt sich jedem ein für und wider auf...
dreicon (10.06.2010, 19:20 Uhr)
@Lunte (10.06.2010, 18:52 Uhr)
Kann ich nicht ganz folgen. Soll das heißen, daß ein- und das selbe Fehlverhalten mit der Zeit der Betriebszugehöhrigkeit schlimmer wird?
dreicon (10.06.2010, 19:07 Uhr)
Das Recht der Stärkeren
Gemäß Definition werden Gesetze, also die Grundlage für eine Rechtsprechung überhaupt, von einer Gesellschaft für die Gesellschaft gemacht, um den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen, da jener naturgemäß in der Lage ist, sich selbst vor dem Schwächeren zu schützen weil er ja sonst .........

Unsere Gesetzgebung, und damit die gesamte Juristerei gründet immer noch in hohem Maße auf Gesetzesstrukturen, -inhalte, und auch Wortlaute aus der Zeit der Kaiser u. Bismarcks. Dass diese Gesetze im Tenor hauptsächlich konstruiert und erlassen wurden, um die Gottesgnadenherrschaften und ihre Vasallen zu schützen, nicht den einfachen Menschen, dürfte selbst einem @tannebaum einleuchten. Es wurde unter Adenauer und seiner vorwiegend aus Ex-Nazis bestehenden Verwaltung (gerne?) versäumt, die bestehenden Gesetzeswerke umfassend unter dem vollkommen neuen Gesichtspunkt der Volksherrschaft zu überarbeiten. Auch wenn dies eine Herkulesarbeit gewesen wäre, sie hätte dem deutschen "Neustart" sehr gut zu Gesicht gestanden, nein, es wäre unabdingbar notwendig gewesen.

Nun sind wir in der Situation, daß wir mit (und dazu noch viel zu vielen) Juristen gesegnet sind, deren prägende Ausbildung und Erziehung immer noch im Geiste des Kaiserreiches geschieht.

Dieser Missstand führ immer wieder dazu, daß vor Arbeitsgerichten Schikanen, Nötigungen und Ausbeutung von Beschäftigten als Kavaliersdelikt der jeweiligen Arbeitgeber bagatellisiert, wirkliche Bagatellen aber kriminalisiert und überhöht werden.

Auch das nährt die Staatsverdrossenheit.
hardius (10.06.2010, 19:02 Uhr)
Sie hat aber nicht in die Kasse gegriffen
Man hatte sie vermutlich im Auge um etwas zu finden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies ein Einzelfall ist.
Künftig werden sich Verkäuferinnen und Verkäufer geschickter anstellen.
Denn es gilt alle Wände haben Augen und Ohren!
Wahrhyde (10.06.2010, 19:01 Uhr)
edit
"Grund zur Freude", selbstverständlich.
milkyalien (10.06.2010, 18:58 Uhr)
@Lunte (10.06.2010, 18:52 Uhr)
Kommt immer darauf an:
Als Student habe ich bei 'ner Tanke gejobbt, wo nach Schichtende +- 5 ? ok war. Es kommt eben immer auf das Verhältnis Chef/Mitarbeiter an.
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