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25. September 2006, 10:48 Uhr

Anti-Hakenkreuze verboten

Kurioser Fall vor dem Stuttgarter Landgericht: Ein Antifaschist ist angeklagt, weil er Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkauft - und damit "verfassungsfeindliche" Symbole.

Jürgen Kamm, Geschäftsführer der Firma "Nix Gut", präsentiert Anti-Nazi-Symbole, die seine Firma vertreibt© Harry Melchert/DPA

Eine Mutter aus dem Allgäu brachte den Stein ins Rollen: Beim Aufräumen des Zimmers ihres Sohnes fand sie einen Katalog des Versandhandels "Nix gut", der unter anderem Artikel mit antifaschistischen Symbolen vertreibt. Empört über die durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuze, zeigte sie die Firma in Winnenden an. Drei Jahre später steht an diesem Mittwoch Jürgen Kamm, Geschäftsführer des Unternehmens und bekennender Antifaschist, vor dem Stuttgarter Landgericht. Er muss sich wegen des Verwendens und massenhaften Vertreibens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Gegen Annen und Roth wird ermittelt

Über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus hat der Fall für Aufsehen gesorgt. Aus Solidarität mit Kamm haben sich prominente Politiker wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Annen und die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth selbst angezeigt - weil sie antifaschistische Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen haben. Gegen sie wird ermittelt.

Annen hält das Verfahren für "politisch skandalös", weil die Anklagebehörde den Kontext des Verwendens der Symbole völlig ignoriere. "Die Politik und die staatlichen Institution sollten gerade jetzt, nach dem Einzug der NPD in den Landtag von Mecklenburg- Vorpommern, Menschen ermutigen, sich Rechtsradikalen entgegen zu stellen." Roth wirft der Staatsanwaltschaft vor, einer Verharmlosung des Rechtsextremismus Vorschub zu leisten: "Wir brauchen keine Verfolgung von Leuten, die sich mit friedlichen Mitteln gegen Rechtsextremismus engagieren."

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will mit ihrer Anklage eine Grundsatzfrage klären. Darf antifaschistische Gesinnung durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Schau gestellt werden? Ist etwa ein durchgestrichenes Hakenkreuz ein zulässiges Mittel, Distanz zu rechtsextremen Positionen zu bekunden? Dies verneint die Anklagebehörde zumindest im Fall von "nix gut".

Händler sieht sich als Aufklärer

Kamm und die Stuttgarter Staatsanwälte berufen sich auf den gleichen Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind sie erlaubt. Auf diesen Passus beruft sich Kamm, der sich als Aufklärer versteht.

Eine Sprecherin des Staatsanwaltschaft widerspricht: "Das trifft auf diesen Fall nicht zu." Die Anklagebehörde will nach eigener Darstellung verhindern, dass verfassungswidrige Kennzeichen massenhaft verbreitet werden und eine Gewöhnung daran eintritt. Dabei spiele die Absicht keine Rolle.

Kamm versteht die Aufregung nicht: "Ein Verbotszeichen mit durchgestrichener Zigarette regt doch auch nicht zum Rauchen an." Unfair findet er, dass das Verwenden antifaschistischer Symbole in einer Fifa-Broschüre und beim Werbespot "Du bist Deutschland" den Argwohn der Behörde nicht erregt. Beide Seiten wollen jeweils durch die Instanzen gehen, sollte ihnen die 18. Strafkammer des Landgerichts am Mittwoch nicht Recht geben.

DPA
 
 
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