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7. Oktober 2009, 16:53 Uhr

Angestellte nach Brötchen-Klau gefeuert

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Diesmal hat es zwei Sekretärinnen des Bauverbandes Westfalen getroffen. Sie hatten sich von einem Firmen-Buffett bedient.

Brötchen, Frikadelle, Kündigung, Arbeitsgericht, Bagatelldelikt

Der unerlaubte Biss ins Brötchen kann für Arbeitnehmer mitunter schwerwiegende Folgen haben© Picture-Alliance

Ein neuer Streit um Kündigungen wegen eines Bagatelldelikts beschäftigt die Justiz. Weil sie für Gäste und den Chef bestimmte Brötchen selbst gegessen haben, müssen zwei Sekretärinnen des Bauverbands Westfalen in Dortmund um ihren Job kämpfen. Nach dem ergebnislosen Gütetermin der einen Frau am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Dortmund will nun auch ihre Kollegin vor Gericht ziehen. Der Prozess wird voraussichtlich am 24. November starten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die 59 und 51 Jahre alten Mitarbeiterinnen waren fristlos entlassen worden, nachdem sie beim Brötchenschmieren für ein Firmen-Büffet den eigenen Hunger gestillt hatten.

Die Beschuldigten wollen an jenem 21. Juli ohne jedes Unrechtsbewusstsein gehandelt haben, als sie zu Brötchen und Frikadelle griffen. In der Vergangenheit sei das in der Firma gang und gäbe gewesen, sagen sie. Vor dem Arbeitsgericht beteuerte die 59-jährige Chefsekretärin, dass es in der Firma ausdrücklich erlaubt gewesen sei, in Sitzungen übrig gebliebene Brötchen anschließend zu essen. Selbst der frühere Geschäftsführer habe sich gelegentlich bedient.

"Wir waren konsterniert"

Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Bauverbands Westfalen, wertet das Verhalten der langjährigen Mitarbeiterinnen, die 34 bzw. 20 Jahre im Verband tätig waren, dennoch als Vertrauensmissbrauch, der nicht wieder gutzumachen sei. "Wir waren konsterniert, als wir davon erfahren haben", so Schulte-Hiltrop. Beim Bauverband würden hoch sensible Akten verwaltet. Da müsse man sich zu hundert Prozent auf seine Angestellten verlassen können.

Nachdem im Fall der 59-Jährigen eine gütliche Einigung scheiterte, deutet auch bei ihrer Kollegin nichts auf eine schnelle Beilegung des Konflikts hin. Der Bauverband Westfalen signalisierte, dass seiner Meinung nach die fristlose Kündigung die einzig angemessene Sanktionierung des "Brötchen-Diebstahls" sei.

Gefeuerte sieht guten Ruf ramponiert

Die Gegenseite pocht dagegen auf Weiterbeschäftigung. "Mit ihren 59 Jahren hat meine Mandantin doch gar keine andere Wahl, als um ihren Job zu kämpfen. Sie findet doch keinen neuen mehr", sagt Kläger-Anwalt Wolfgang Pinkepank aus Dortmund. Der Chefsekretärin gehe es vor allem aber auch um die Wiederherstellung ihres guten Rufes. "Mit einem solchen Makel will sie nicht einfach so gekündigt werden. Sie hat ein großes Rehabilitationsbedürfnis."

In der Güteverhandlung am Dienstag hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet, dass sie eine fristlose Kündigung für möglicherweise überzogen hält. Ihr Vorschlag, die Kündigung zurückzunehmen und die Sekretärin mit einer Abmahnung zu belegen, wurde von der Arbeitgeberseite jedoch nicht angenommen. Deshalb geht der Streit weiter. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.

Kündigung löst bei Politik und Gewerkschaft Empörung aus

Der Fall beschäftigt bereits die Politik. Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek, forderte am Mittwoch die Rücknahme der Kündigung. "Wir dürfen nicht dulden, dass Manager trotz Fehlspekulationen in Millionenhöhe dicke Abfindungen kassieren und kleine Leute wegen eines Wurstbrötchens auf die Straße gesetzt werden", sagte er. Dies sei "unmenschlich und unmoralisch". Groschek forderte die Mitgliedsunternehmen des Verbandes auf, Druck auf die Verantwortlichen auszuüben. Auch die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt zeigte sich empört. Die Arbeitgeber müssten sich fragen, was sie der Betroffenen mit der Kündigung antäten, sagte der Regionalleiter Westfalen, Jürgen Czech.

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte. Erst im Frühjahr hatte ein Bäcker vom Arbeitsgericht Dortmund Recht bekommen. Er hatte in der Backstube für ein selbst gekauftes Brötchen "Hirtenfladen"-Aufstrich aus der Produktion für unter 10 Cent genommen. Die deshalb ausgesprochene Kündigung erklärten das Gericht und auch die nächste höhere Instanz für ungültig.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 35)
 
Administrator (08.10.2009, 11:06 Uhr)
@SinaSina
Doch Sie haben gegen unsere Regeln verstoßen, indem Sie die Mailadressen hier gepostet haben. Das ist nicht zulässig, auch wenn diese öffentlich einsehbar sind.
SinaSina (08.10.2009, 10:19 Uhr)
Und schon wieder ein Beitrag gelöscht
Hallo
Warum macht der Stern eigentlich ein Forum auf, wenn dann ständig Beiträge gelöscht werden?
0
Ich hatte nichts geschrieben, was gegen die Forenregeln verstößt und die Mailadressen sind schließlich für jeden sichtbar im Internet veröffentlicht worden.
0
Was hat das noch mit freier Meinungsäußerung zu tun, wenn nur die Beiträge stehen gelassen werden, die der eigenen Meinung des Admins entsprechen? So was macht ja nicht einmal die allseits ach so verpönte Bildzeitung.
0
Wo ist der Stern nur gelandet ? einst ein hochinteressantes Magazin, nun auf einem Niveau ?.
Administrator (08.10.2009, 09:27 Uhr)
@Robbespierre
Halten Sie sich an die Regeln, dann müssen wir auch nicht löschen.
Robbespierre (08.10.2009, 09:24 Uhr)
Schade
wie hier die Stern Zensur zuschlägt. Stern = Teil des Problems?
Mikeorganizer (08.10.2009, 09:10 Uhr)
soviel dazu
und jetzt sollen die kündigungsgesetze für arbeitgeber noch gelockert werden. ein vorteil hat dies sicherlich - sie müssen nun bald nicht mehr fadenscheinige gründe suchen um die leute zu entlassen.
ein danke an die regierung !
Vincent_Vega (07.10.2009, 23:13 Uhr)
War das Brötchen nicht erst nach DANACH verzehrt worden
Also nach der Feier oder Konferenz oder bei was auch immer die Brötchen vertilgt werden sollten.
Denn dann hatten die Brötchen doch eingentlich nur noch Schrottwert und wären sonst als faktische Lebensmittel im Müll gelandet.
Ich glaube es war Wehner, der mal sagte, "Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen";
Wer Brötchen mit hochsensiblen Daten gleichsetzt, sollte das auch - ABER ZACKIG
Schnorchel (07.10.2009, 23:01 Uhr)
Naja als West Berliner kann ich nur sagen, es gab einst als Steuerzahler wegen der Bedrohung der DDR die Berlinzulage von 8%.

die Bedrohung duch das Bonner Lobbyistenpack ist eigentlich unbezahlbar.

Wegen Brötchenklau (Produkttesten) angeklagt und entlassen zu werden zeigt nur was für ein peinliches Unternehmen es sein muß und man sollte es meiden solche Machenschaften weiter zu fördern.
Halodri73 (07.10.2009, 22:55 Uhr)
ja gibt's denn das! Schon wieder einer Meinung mit knilch_59
Das reißt ja langsam ein!

Besonders der Part "Um zu verdeutlichen, dass auch im Arbeitsrecht nicht nach den reinen Buchstaben des Gesetzes zu verfahren ist, sondern beide Parteien auch etwas nachgeben müssen, sollte man zum Dienst nach Vorschrift aufrufen"

Klasse. Denn es sollte doch bitte der gesunde Menschenverstand im Vordergrund stehen, oder?

Wer weiß, was noch dahinter steckt. Wenn WIRKLICH zwei Brötchen der Kündigungsgrund sind, dann möchte ich nicht Richter sein. Natürlich ist Diebstahl juristisch gleich Diebstahl, aber man muss die Kirche mal im Dorf lassen.

Ich sehe noch einen anderen Grund für den Rücktritt des Herrn Schulte Hiltrop. Schlichte Dummheit! Wer Mitarbeiter wegen schlechter Arbeit los werden will, der sollte als Vorstand intelligenter sein und andere Wege und Möglichkeiten finden. Und damit st INNERHALB von Recht und Gesetz gemeint!
jomimo (07.10.2009, 22:44 Uhr)
@Admins
vermisse meinen Kommentar von
vor ca. 1 Std.
BrunoK (07.10.2009, 22:34 Uhr)
Kündigungsschutz
Die FDP wird diese Geschichte natürlich mit Genugtuung beobachten, schließlich hat sich diese "Partei" die Lockerung des Kündigungsschutzes auf die Fahnen geschrieben.
Hinterher bekommen die "Entlassenen" von der FDP zu hören: Suchen Sie sich gefälligst Arbeit, sonst bekommen Sie kein Bürgergeld.
Wer wählt denn so eine Partei eigentlich, was sind das für Menschen ?
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