Vergessene Beweismittel, vernichtete Akten, Unschuldige unter Verdacht. Die Pannen auf der Jagd nach dem "Maskenmann". Von Kerstin Herrnkind

Martin N. vor dem Stader Landgericht. Am Montag wird das Urteil erwartet© Carmen Jaspersen/DPA
Es dauerte 19 Jahre, bis der "schwarze Mann" im April dieses Jahres gefasst wurde. Am kommenden Montag will das Landgericht Stade sein Urteil fällen. Martin N. hatte sein Doppelleben als Kindermörder und Betreuer mit einer Dreistigkeit organisiert, die in der deutschen Kriminalgeschichte einzigartig sein dürfte. Bei den Ermittlungen kam es allerdings auch zu einer Reihe von Pannen.
Martin N. beginnt seine kriminelle Karriere als Teenager. Mit 17 erpresst er seinen Hausarzt und die Eltern eines Klassenkameraden. "Sie geben uns 150.000 Mark und wir entführen Ihre Kinder nicht. Wenn Sie den Vorschlag ablehnen oder die Polizei alarmieren, wird eines Ihrer Kinder sterben", schreibt er den Eltern. Er wird geschnappt, muss sich Anfang 1989 vor dem Amtsgericht Blumenthal verantworten und wird zu acht Wochenenden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Strafe wird ins Erziehungsregister eingetragen.
Im März 1992 - als 21-jähriger Student - entführt Martin N. den 13-jährigen Stefan J. aus einem Internat bei Scheeßel und ermordet den Jungen. Er steigt ab 1994 nachts sogar in Wohnungen ein, überfällt Kinder in ihren Betten, missbraucht sie mit vorgehaltener Waffe. Im Sommer 1995 begeht er seinen zweiten Mord. Er entführt den achtjährigen Dennis R. aus dem Zeltlager Selker Noor in Schleswig und bringt ihn um. Ein halbes Jahr später wird Martin N. 24 Jahre alt. Die Eintragung wegen der versuchten Erpressung wird in seinem Erziehungsregister - wie gesetzlich vorgeschrieben - gelöscht.
Als hätte er diesen Moment genau abgepasst, bewirbt sich Martin N. im Jahr darauf beim Amt für Soziale Dienste in Bremen um einen Pflegesohn. Der zweifache Kindermörder will Pflegevater werden. Die Mitarbeiter des Jugendamtes ahnen von seiner Vorgeschichte nichts. Trotzdem ist Martin N. ein ungewöhnlicher Kandidat, dessen Eignung fraglich scheint: Er ist erst 25 Jahre alt, Single und wohnt in einer Einzimmerwohnung, in der kein Platz ist für ein Kind. Auch seine Ausbildung zum Lehrer hat Martin N. noch nicht abgeschlossen, er lebt von 870 Mark Bafög.
Dass das Jugendamt ihn trotzdem als Pflegevater akzeptiert und einen zwölfjährigen Jungen bei Martin N. unterbringt, ist offenbar der puren Not geschuldet. Es gibt damals kaum Bewerber für Pflegekinder. Das Amt schaltet Mitte der 90er Jahre sogar Zeitungsanzeigen, sucht ausdrücklich auch "Singles, die ein Pflegekind aufnehmen möchten". Damit macht das Amt es Päderasten - wie Martin N. - leicht.
Ausgerechnet eine Vormundschaftsrichterin des Amtsgerichts Blumenthal, vor dem sich Martin N. als Teenager wegen Erpressung verantworten musste, weil er gedroht hatte, Kinder umzubringen, spricht ihm 1996 das Sorgerecht für einen zwölfjährigen Jungen zu. Die alten Akten sind vernichtet. Niemand erinnert sich mehr an den Erpressungsfall. Kein Skandal, wohl aber ein Kuriosum, das sich kein Krimiautor hätte ausdenken können. Die Übertragung der Pflegschaft ist für das Doppelleben von Martin N. von unschätzbarem Wert. Sie dient ihm in den nächsten Jahren als Siegel seiner Integrität. Er gilt fortan als staatlich geprüfter Kinderfreund.
Dreist kehrt Martin N. in diesen Jahren immer wieder an die gleichen Orte zurück: Hepstedt, Zeven-Badenstedt, Selker Noor. Allein ins Schullandheim Hepstedt bricht Martin N. bis 1995 acht Mal ein und missbraucht mehrere Kinder. Fünf Mal schlägt der "schwarze Mann" bis 1995 im Schullandheim Zeven-Badenstedt zu. Und auch im Zeltlager Selker Noor kommt es zu zwei Missbrauchsfällen. In den Sommermonaten der Jahre 1992 und 1994 werden mehrere Jungen nachts in ihren Zelten sexuell missbraucht. Als Dennis R. im Sommer 1995 aus diesem Zeltlager entführt und ermordet wird, ist dies der dritte Fall. Seine Leiche wird auf einem Sandhügel in den Dünen verscharrt - ähnlich wie die Leiche von Stefan J. im Jahr 1992.
Trotz dieser Parallelen und den zahlreichen Missbrauchsfällen, die sich ähneln, weil sich die Kinder immer an einen großen, maskierten Mann erinnern, erkennt die Polizei nicht, dass die Kinder einem Serientäter zum Opfer gefallen sind. Die Mordkommissionen in Verden und Flensburg tauschen sich 1995 über die Morde an Stefan J. und Dennis R. aus. "Wir sind aber einhellig der Meinung, dass es nicht derselbe Täter war", sagt ein Sprecher der Kripo Flensburg damals zur Presse. In Bremen und Umgebung werden ab 1994/1995 zahlreiche Jungen nachts zu Hause in ihren Betten überfallen und missbraucht. Die Polizei gibt jedoch, obwohl Eltern darauf dringen, keine öffentliche Warnung heraus. Erst sechs Jahre später, nach dem dritten Mord - an Dennis K. im Jahr 2001 - wird die "Soko Dennis" gegründet.
Der zwölfjährige Alexander H. wird 1994 und 1995 in Bremen drei Mal nachts von einem maskierten Mann in seinem Kinderbett überfallen, mit der Pistole bedroht und missbraucht. Die Staatsanwaltschaft Bremen vernichtet die Akten, noch bevor die Sache verjährt ist. Als die "Soko Dennis" 2001 nach den Akten fragt, muss der Chef der Staatsanwaltschaft "zerknirscht" einräumen, dass die Akten vernichtet worden sind. Das gleiche gilt für einen Missbrauchsfall im Schullandheim Zeven-Badenstedt, in dem 1992 ein Zehnjähriger missbraucht worden war. Auch diese Akten wurden vernichtet. Immerhin können die Fälle rekonstruiert werden.
Der Vater von Stefan J. hat schon nach dem Mord an Dennis R. im Jahr 1995 den Verdacht, dass die Jungen von einem Serienmörder umgebracht wurden. Zwar ist Stefan etwas älter als Dennis, doch vom Typ her ähneln sich die blonden Jungen. Der Vater engagiert Privatdetektive. Die Kripo verdächtigt einen Betreuer aus dem Zeltlager, Dennis R. ermordet zu haben. Die Privatdetektive klauben ein Haar von der Jacke des Verdächtigen und leiten es an die Kripo in Flensburg weiter. Ein Kommissar schickt das rechtswidrig gewonnene Beweismittel ans BKA. Die Experten geben das Haar postwendend zurück: Sie würden - "wie bekannt sein sollte" - nur "sach- und fachgerecht" entnommene Blut- und Haarproben begutachten.
Nicht die einzige Panne bei den Ermittlungen gegen den unschuldigen Betreuer. Eine Frau meldet sich bei der Staatsanwaltschaft Flensburg und übergibt Liebesbriefe, die der verdächtige Betreuer ihr geschrieben haben soll. Für über 1000 Euro lässt die Staatsanwaltschaft die Briefe aus dem Niederländischen übersetzen. Erst dann stellt die Kripo fest: Bei dem Verfasser der Briefe handelt es sich nicht um den Betreuer, sondern um einen Mann gleichen Nachnamens.