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4. August 2011, 12:23 Uhr

Gericht entschädigt den Kindesmörder

Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen.

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Magnus Gäfgen erhält 3000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen, muss aber einen Großteil der Prozesskosten zahlen© Boris Rössler/DPA

Am Ende sind es nur 3000 von geforderten 10.000 Euro geworden, dennoch darf sich der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts zum Teil als Sieger fühlen: Das Land Hessen muss ihm trotz seiner abscheulichen Tat Schmerzensgeld zahlen, weil ihm bei seiner Vernehmung Folter angedroht worden war. Von den Prozesskosten müsse Gäfgen allerdings vier Fünftel übernehmen, entschied der Vorsitzende Richter Christoph Hefter am Donnerstag. Gäfgen hatte außerdem Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert, was das Gericht ebenso zurückwies wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts.

Ein Polizist hatte Gäfgen mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, damit er den Aufenthaltsort des von ihm entführten Jakob von Metzler verrät. Der Junge wurde später tot aufgefunden, Gäfgen verurteilt. Ungeachtet dessen seien die Drohungen der Polizei eine "unmenschliche Behandlung" Gäfgens, hatte bereits im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt.

Seit ihn die Richter im Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten, zieht Gäfgen durch die Instanzen: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, erst eine kleine, dann die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Obwohl er seine Tat gestanden hatte, strebte er nach einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, die ihm jedoch verwehrt blieb.

Polizisten bereits verurteilt

Zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.

Es folgte das Verhör, aufgrund dessen Gäfgen nun Geld zugesprochen bekam: Auf Anweisung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner drohte ihm ein Polizist bei seiner Vernehmung Gewalt an, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers verrate. Die Fahnder glaubten zu diesem Zeitpunkt, dass der Junge noch lebe. Gäfgen führte die Ermittler schließlich zu einem Teich, in den er die Leiche des Kindes geworfen hatte. Beide Polizisten hatte das Frankfurter Landgericht aufgrund der Folterdrohungen bereits im Jahr 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.

"Von Drohungen traumatisiert"

Die Drohungen von Gewalt und Schmerzen hätten ihn traumatisiert, argumentierte der heute 36-Jährige. Außerdem sei er im Verhör geschubst und geschlagen worden. Der beteiligte Polizist bestätigte die Drohungen in der akutellen Verhandlung erneut. Handgreiflich, so seine Aussage, sei er gegen Gäfgen allerdings nicht geworden. In diesem Fall stand Aussage gegen Aussage, denn Gäfgen und der Hauptkommissar waren bei besagtem Verhör alleine im Raum.

fw/dho/AFP/DPA/Reuters
 
 
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