6. Januar 2010, 14:53 Uhr

Dritter Tipper geht leer aus

Pech im Lottoglück: Ein Mitglied einer dreiköpfigen Lotto-Tippgemeinschaft ist mit der Klage auf ein Drittel des Gewinns gescheitert. Der Mann konnte vor Gericht nicht beweisen, dass er fester Bestandteil des Lotto-Trios war. Doch auch die beiden anderen freuen sich nicht über das Urteil.

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Sehnsucht nach dem Millionen-Gewinn: Woche für Woche stellen Tipper in Deutschland beim Lotto ihr Glück auf die Probe©

Jahrelang hatten drei Arbeitskollegen bei Bosch in Hildesheim mit mäßigem Erfolg gemeinsam Lotto gespielt - bis zum Sommer 2008. Dann kam beim "Super Ding", einer speziellen Lotto-Spielvariante, der große Geldregen. Aber mit den mehr als 1,7 Millionen Euro folgten nichts als Ärger und heilloser Streit. Während sich zwei Monteure über den Gewinn freuten und von einem sorgenfreien Leben träumten, fühlte sich ein dritter Kollege ausgebootet. Er behauptete, das Duo habe ihn übergangen und stellte Strafanzeige wegen Betrugs, ein Großteil des Gewinns wurde gepfändet. Am Mittwoch gab es nun die erste Entscheidung in diesem Fall: Der dritte Mann geht leer aus, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim. Das Urteil im Strafprozess steht noch aus.

Keine Quittung, kein Spielschein

"Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss dies beweisen. Das ist dem Mann nicht gelungen", sagte Richter Michael Meyer-Lamp. Der angebliche Mitspieler habe weder eine Kopie des Spielscheins noch eine Quittung über den Spielbetrag von 21 Euro vorweisen können. Zwar halte die Kammer es für möglich, dass der Mann - wie viele Male zuvor - auch diesmal mitgespielt habe. "Die Gewissheit, dass seine Version der Wahrheit entspricht, konnten wir aber nicht gewinnen", sagte Meyer-Lamp.

Vor Gericht zählten schließlich nicht nur Indizien, sondern auch Beweise wie Belege und Zeugen. Diese konnte der dritte Mann nicht bringen. "Dies sollte jedem, der sich an einer Tippgemeinschaft beteiligt, eine Lehre sein", lautete der Rat des Richters. Die drei Arbeitskollegen waren am Mittwoch im Landgericht nicht anwesend.

Millionen bleiben eingefroren

Der Initiator der Tippgemeinschaft hatte am Abend nach der Lottoziehung den angeblich ausgebooteten Mann angerufen und nach der Telefonnummer des zweiten Mitspielers gefragt. Sinngemäß habe er laut Gericht gesagt, dass "wir" nichts gewonnen haben, es gebe aber eine gute Nachricht für den anderen Kollegen. Diesen Anruf wertete das Gericht eher zugunsten des Initiators. "Warum hätte er schlafende Hunde wecken sollen, wenn er den Mann eigentlich hintergehen wollte?", sagte der Richter in der Begründung. Auch die Angabe der Gewinner, sie hätten lediglich fünf Richtige mit Zusatzzahl erzielt, sei verständlich. "Sie wollten die Sache klein halten und nicht ihren Reichtum herausposaunen."

Aber auch die beiden unstreitigen Gewinner können sich noch nicht über den kompletten Geldsegen freuen. Mehr als 1,1 Millionen Euro liegen nach wie vor auf der Bank, eingefroren von den Strafbehörden. "Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Männer vor dem Amtsgericht Klage wegen Betrugs erhoben", sagte Gerichtssprecher Bernd Pingel. Geschädigt worden sein soll der angeblich ausgebootete Mitspieler. Wann der Strafprozess eröffnet wird, ist noch nicht klar. Zudem habe der Verlierer des Zivilprozesses noch die Möglichkeit, gegen die jetzige Entscheidung Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle einzureichen.

Freuen können sich lediglich die Anwälte. Ihre Gebühren richten sich auch nach der Höhe des Streitwertes - bei mehr als 1,1 Millionen Euro eine beachtliche Summe.

DPA
 
 
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KOMMENTARE (3 von 3)
 
pankratius (07.01.2010, 00:14 Uhr)
Schlampiger Umgang mit Belegen
Wer schreibt, der bleibt. Schlampiger Umgang mit Belegen ist nur selten ein Erfolgsrezept gewesen. Anschliessend kann jeder viel behaupten.
Erzengel (06.01.2010, 19:36 Uhr)
@olli
Was hätte die beiden dann davon abgehalten einfach Alternative 1 zu wählen auch wenn sie nicht war wäre ? Immerhin hätten sie dann nicht als Betrüger dagestanden.

Ich finde das Urteil gerecht. Der man war so dumm oder nachlässig den Tippschein nicht aufzubewahren und muss nun die Konsequenzen tragen. Da kann ja hinterher jeder kommen und behaupten er war Mitglied der Tippgemeinschafft.
olli68 (06.01.2010, 16:32 Uhr)
salomonisches Urteil
Hier hätte gut ein salomonisches Urteil gefällt werden können:

Die beiden Beklagten hätten wählen sollen zwischen folgenden Alternativen:
1. Sie bekommen je ein Viertel des Geldes; die andere Hälfte - knapp 800.000 ? - geht an eine gemeinnützige Einrichtung - der Kläger kriegt nix. ODER...
2. Sie einigen sich doch und jedem steht 1/3 des Geldes zu.

In meinen Augen wäre das eine gerechte Lösung, denn im ersten Fall wären sie moralische Sieger und hätten die Rechtmäßigkeit ihrer Aussage bewiesen; im zweiten Fall wäre auch der Dritte - dem als Mitglied der jahrelangen Tippgemeinschaft schon ein gewisses Recht auf seinen Anteil zuzugestehen ist, nicht leer ausgegangen...

PS: Loser sind sie ohnehin alle drei, die meisten derartigen Geschichten enden in der Pleite. Und der jeweilige Anteil reicht wohl kaum für das Bestreiten ihres noch knapp 40 Jahre währenden Lebensabends ;) Und Teilzeit kann man bei Bosch in Hildesheim schlecht arbeiten...
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