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13. Februar 2011, 16:12 Uhr

Das Gewehr bleibt im Schrank

Abrüstung adé: Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung ein verschärftes Waffenrecht abgelehnt. Eine Initiative wollte Waffen aus Privathäusern verbannen, ist mit dem Vorstoß jedoch beim traditionsbewussten Eidgenossen gescheitert.

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Mit großen Anzeigen warb die Initiative in der Schweiz für eine Verschärfung des Waffenrechts© Peter Klaunzer/DPA

Die Schweizer haben ein schärferes Waffenrecht abgelehnt. In einer Volksabstimmung fand sich am Sonntag ersten Ergebnissen zufolge keine Mehrheit für den Vorschlag, mit einer seit 1874 geltenden Tradition zu brechen und die Aufbewahrung von Armeewaffen im heimischen Kleiderschrank zu verbieten. Die Initiatoren wollten mit dem Referendum ein Zeichen gegen häusliche Gewalt und Selbstmorde durch Schusswaffen setzen.

Schon zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale stand das Scheitern der Volksinitiative fest. Den ersten Endergebnisse zufolge lehnten in 18 der 26 Kantone die Wähler die vorgeschlagene Verschärfung des Waffenrechts ab. Für einen Erfolg des Referendums hätte nicht nur die Mehrheit der Wahlberechtigten, sondern auch die Mehrheit der Kantone für die Initiative stimmen müssen.

Die Initiative war unter anderem von Friedens- und Frauenorganisationen vorangetrieben worden. Sie hatten die Aufbewahrung von Militärwaffen in Zeughäusern, ein zentrales Waffenregister sowie Bedarfs- und Fähigkeitsnachweise für den Waffenbesitz gefordert. Ihren Angaben zufolge ist die Rate an Selbstmorden, die mit Schusswaffen verübt werden, in der Schweiz drei Mal so hoch wie im Rest von Europa.

Waffe im Kleiderschrank ist Tradition

Der Volksentscheid war im Vorfeld von zahlreichen Debatten begleitet worden, da das Recht, die Armee-Waffe zuhause aufzubewahren, seit 1874 gilt und deshalb in weiten Teilen der Bevölkerung als Tradition betrachtet wird. Die Gegner des Referendums argumentierten, dass eine Verschärfung des Waffenrechts Gewalttaten nicht verhindern werde. Die Regierung verwies im Vorfeld der Abstimmung darauf, dass bereits heute die Munition in den Kasernen verbleiben muss.

Das Schweizer Militär funktioniert nach dem sogenannten Milizsystem, bei dem die meisten Armee-Angehörigen einen normalen Beruf haben und nur zu jährlichen Ausbildungs- und Wiederholungskursen antreten müssen. Sie dürfen ihre Waffen zuhause aufbewahren. Auch Ex-Militärs dürfen ihre Waffen behalten. Zudem erlaubt das Schweizer Waffengesetz unter bestimmten Bedingungen jedem ab 18 Jahren den Besitz einer Waffe.

Die Schweizer Armee besteht aus 200.000 Soldaten, tausende davon sind Reservisten. Zahlen des Verteidigungsministeriums zufolge kommen auf gut sieben Millionen Schweizer zwei Millionen Feuerwaffen. Weitere 240.000 Waffen sind nicht registriert.

mlr/AFP/DPA
 
 
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