Ist Siegfried Buback von einer Frau erschossen worden? Die Bundesanwaltschaft hält Zeugen für wenig glaubwürdig, die eine Täterin gesehen haben wollen. Dabei hatte die Behörde schon 1979 Belege, die die Aussagen teilweise bestätigen. Von Martin Knobbe und Rainer Nübel

Der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback (Leiche vorne links) ist bis heute nicht aufgeklärt© Heinz Wieseler/DPA
Es geht um unbequeme Zeugen. 2007 und 2008 hatten die sich zunächst bei Michael Buback gemeldet, dem Sohn des 1977 von der Roten Armee Fraktion (RAF) ermordeten damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Anschließend ließen sie sich von der Bundesanwaltschaft zu dem Attentat auf Buback und dessen zwei Begleiter vernehmen.
Die Zeugen sind für die Karlsruher Behörde lästig. Denn obwohl die Zeugen bereits 1977 detailreiche Aussagen gemacht und Hinweise gegeben hatten, wonach höchstwahrscheinlich eine Frau auf dem Sozius des Tatmotorrads gesessen und die tödlichen Schüsse abgegeben hatte, wurden sie bislang in keinem Prozess zu dem Attentat angehört. Und ihre Erfahrungen mit den Behörden bestätigen, was sich inzwischen immer stärker abzeichnet: Bei den Ermittlungen zum ersten politischen Mord der RAF gab es Pannen und Versäumnisse, die bis heute politische Brisanz haben.
Es gehört zu den Merkwürdigkeiten des nur unvollständig aufgeklärten Falles, dass die Bundesanwälte diese Zeugen für wenig glaubwürdig halten, ohne bisher dafür eine konkrete Begründung geliefert zu haben. Das ist besonders deshalb merkwürdig, weil den Ermittlern nach Recherchen von stern.de bereits im Januar 1979 eindeutige Belege vorlagen, die vielmehr für die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen sprechen.
Konkret geht es darum: Am 6. April 1977, dem Vortag des Buback-Mordes, war eine vierköpfige Familie nach Karlsruhe zum Einkaufen gefahren. Aus den Aussagen der Familienmitglieder ergibt sich folgende Darstellung: Als die Familie mit ihrem Wagen gegen 9.30 Uhr in der Nähe des Schlossparks anhielt, und der damals 14-jährige Sohn auf der linken Seite ausstieg, sah der Vater, wie ein Motorrad mit zwei Gestalten von hinten heranrauschte und gerade noch der geöffneten Autotür ausweichen konnte. Es hielt kurz an und raste dann davon. Der Vater hatte gesehen, dass der Fahrer des Motorrads einen dunklen markanten Oberlippenbart trug, weil das Visier seines Helmes geöffnet war.
Günter Sonnenberg, der einen Tag später das Tatmotorrad gelenkt haben soll, trug damals einen solchen Bart. Die Person auf dem Rücksitz nahmen der Vater und auch sein Sohn als zierliche Person wahr, nicht größer als 1,65 Meter, eine Frau höchstwahrscheinlich. Sie habe eine Tasche auf den Oberschenkeln gehabt. Einen Tag später werden andere Zeugen beobachten, dass der Todesschütze eine solche Tasche mit sich führte. Die Mutter, die mit ihrer Tochter rechts ausgestiegen war, hatte noch etwas anderes bemerkt: Siegfried Buback und dessen Frau, die sie aus ihrer früheren Nachbarschaft in Karlsruhe gut kannten, standen in diesem Augenblick auf der anderen Straßenseite.
Als die Familie einen Tag später die Nachricht von der Ermordung des Generalbundesanwalts hörte, rief der Vater bei der Polizei an. Die Beamten seien nur eine Viertelstunde geblieben, dann habe man nie wieder etwas gehört, sagt heute sein Sohn, der mittlerweile im Staatsdienst tätig ist.