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18. Juni 2009, 20:44 Uhr

So sollen Patientenverfügungen funktionieren

Sechs Jahre hat die Politik diskutiert, nun gibt es - endlich - eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen. Demnach soll der Wille des Erkrankten künftig verbindlich sein. Er muss allerdings, und das ist der Haken, schon sehr genau wissen, was er denn will. Von Annika Müller

Bundestag, Patientenverfügung, Patientenwille, Gesetz

Auf der Intensivstation: Hier soll die Patientenverfügung gelten© Jens Meyer/AP

Sechs Jahre wurde beraten, verworfen und nochmals beraten. Nun hat sich der Bundestag am späten Donnerstagnachmitag auf ein Gesetz zu Patientenverfügungen geeinigt. Man wolle "endlich zu Potte kommen", hieß es. Unter den vier konkurrierenden Modellen erhielt der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker mit 317 von 555 die Mehrheit. Die Abstimmung war frei, es gab also keinen Fraktionszwang.

Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen für Patientenverfügungen. Es sieht vor, dass der Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss - auch wenn das unter Umständen den Tod des Erkrankten bedeutet. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, allerdings muss die Verfügung bestimmten Kriterien ensprechen. Sie muss:

  • von einem zurechnungsfähigen Erwachsenen verfasst worden sein
  • in schriftlicher Form vorliegen
  • die Situationen, in denen Ärzte den speziellen Wünschen des Patienten folgen sollen, konkret beschreiben
  • nach Möglichkeit einen Vertrauten oder Bevollmächtigten benennen, der im Falle eines Falles die Durchsetzung der Verfügung überwacht

Gericht oder nicht?

Umstritten war die Frage, ob vor dem Abfassen der Verfügung ein Gespräch mit einem Arzt erfolgen muss. Das nun verabschiedete Gesetz sieht das nicht vor - verlangt aber zugleich, detaillierte Vorgaben, also konkrete Handlungsanweisung für jede denkbare Erkrankung. Allgemeine Aussagen wie zum Beispiel "Ich will keine Apparatemedizin" sind unzureichend. Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte dieses - einen Normalbürger überfordernde - Verfahren und sagte, das Gesetz könne deshalb allenfalls "Leitplankenfunktion" haben. Hertha Däubler-Gmelin, SPD, Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung, zeigte sich ebenfalls skeptisch. "Hier wird noch viel zu tun sein."

Ein zweiter Punkt, der während der eineinhalbstündigen Sitzung leidenschaftlich diskutiert wurde, war die Frage, ob bei nicht tödlich verlaufenden Krankheiten - wie zum Beispiel Demenz - ein Vormundschaftsgericht angerufen werden muss. Dies sah der Entwurf einer Abgeordneten-Gruppe rund um den CDU-Politiker Wolfgang Bosbach vor. Stünker argumentierte, dieses Vorgehen sei "zu bürokratisch", da eine Gerichtsentscheidung erfahrungsgemäß lange dauere. Auch der FDP-Abgeordnete Michael Kauch erklärte, man müsse eine "Bürokratisierung des Sterbens" verhindern. Nach dem neuen Gesetz wird ein Vormundschaftsgericht nur dann eingeschaltet, wenn sich Ärzte und der Bevollmächtigte des Patienten nicht einigen können.

Union tief gespalten

Die Union zeigte sich in der Debatte tief gespalten. Fraktionschef Volker Kauder, CDU, hatte einen Antrag seines Parteikollegen Hubert Hüppe unterstützt, der vorsah, auf jegliche Regelungen zu verzichten. "Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute regeln, schon gar nicht mit Gesetzen", sagte Hüppe. Sein Antrag, den auch die Bundesärztekammer unterstützte, fiel in der Abstimmung jedoch glatt durch. Letzlich zog Stünkers Mahnung: "Wir müssen die Kraft aufbringen, heute eine Entscheidung zu treffen. Die Leute warten darauf!" Etwa 9 Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine Patientenverfügung, ohne zu wissen, ob sie verbindlich ist.

Entsprechen die vorhandenen Verfügungen den Kriterien des Gesetzes, sind sie nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun voll gültig. Zypries begrüßte das Abstimmungsergebnis und sagte, nun gebe es mehr "Rechtsklarheit". Die Deutsche Hospiz Stifung betonte in einer Erklärung, das Gesetz sei zwar besser als keins. Aber, so Vorstand Eugen Brysch: "Als Schulnote würde man aber nur ein 'gerade versetzt' geben."

Mit Agenturmaterial
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
n8g8 (18.06.2009, 23:56 Uhr)
Euthanasie
... per Gesetz!
Kein Wunder, wenn die selbsernannten "Eliten" nicht im Traum an eine Verbessserung der allgemeinen Lebensumstände von Familien denken. Die Lösung des Staates ist doch die, Kinder am besten schon im praenatalen Alter dem Staat zu überlassen.
Durch diesen Weg rechnen sich die Regierenden mehr Macht aus, als wenn die Familie im Vordergrund steht.
Ist doch auch eine super Idee, wenn Menschen schon im praenatalen Stadium auf die Interessen der Wirtschaft konditioniert werden.
Was hat das mit dem Thema zu TUN? GANZ EINFACH: Was zählen bei solchen zukünftigen Generationen eigentlich noch die Alten, die noch halbwegs - abseits der Pizza-Studie - kritische Denke entfalten konnten???
Anke86 (18.06.2009, 23:24 Uhr)
letzter Wille
Ich finde das neue Gesetz gut, schließlich sind es nicht die Eltern, Geschwister, oder andere Verwandten, die über das Leben von einem entscheiden sollten. Die einen wünschen sich das ihre Angehörigen so lange wie möglich unter uns verweilen soll, andere, wo ich auch dazu gehöre, möchten das ihre Liebsten so wenig wie möglich leiden sollen. Denn das tut viel mehr weh sie lange leiden zu sehen. Wie heißt es so schön lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Und dies kann ich auch mit 22 sagen. Und deshalb sollten sich viel mehr Menschen zum Blutspenden und als Organspender eintragen lassen, denn das hilft den Menschen wirklich.
Und wenn das Leben zu Ende sein soll, dann kann niemand es verhindern.
MichaF (18.06.2009, 22:36 Uhr)
Liebe Redaktion
Hertha Däubler-Gmelin ist in der SPD.
sedanon (18.06.2009, 22:36 Uhr)
Ganz einfach :
Es läßt sich einfach zuviel Kohle mit Intensivmedizin machen, als dass man die Entscheidung darüber dem Indiviuum überlassen könnte.
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Man stelle sich vor : Ein Komapatient liegt in seinem Bett, angeschlossen an zig Maschinen. Ansonsten noch einmal am Tag mit dem feuchten Lappen drüber und bettfein ist der Patient. Ist wie ein Blankoscheck für das Krankenhaus.
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Soll doch bitte niemand glauben, dass es Politiker, die mehr als eine Leiche im Keller haben, um das Wohl des Menschen geht. Dann wären sie nicht in der Politik gelandet.
onkel.erwin (18.06.2009, 21:52 Uhr)
Träumt weiter.
Jede Patientenverfügung, gleich welchen Inhalts, ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Im akuten Notfall (Notarzt,Rettungswagen) wird sich kein Beteiligter darum scheren, die Verfügung hervorzukramen, die Identität des Verfassers zu sichern bzw. die Gültigkeit und den Inhalt zu prüfen, da wird gleich lustig reanimiert und verlegt. Im Pflegeheim und Hospiz heisst es: entweder ihr Angehöriger wird hier weiter künstlich ernährt und maximal behandelt, oder er fliegt morgen früh raus und sie haben ihn vor der Türe liegen (habe ich selbst erlebt). Im Krankenhaus auf der Intensivstation wird einem das erzählt, was man hören soll, und nichts anderes. Wer will es kontrollieren und kritisieren, wenn er nicht vom Fach ist? Der Laie kann jederzeit manipuliert werden, objektive Beurteilungsinstanzen fehlen.
minischlumpf (18.06.2009, 21:02 Uhr)
Selbstbestimmung
Ich finde es gut, da ich mir vorbehalten möchte, nicht künstlich am Leben erhalten zu werden und im schlimmsten Fall noch als Laborratte für Medikamente herhalten muss.
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