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28. März 2010, 10:38 Uhr

Westerwelles Milchmädchenrechnung

Eine verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern muss mit weniger Geld auskommen als eine Hartz-IV-Familie – mit dieser Behauptung trat FDP-Chef Guido Westerwelle eine neue Debatte über Langzeitarbeitslose los. Dabei geht seine Rechnung nicht auf.

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Hat FDP-Chef Guido Westerwelle in der Hartz-IV-Debatte bewusst gelogen oder wusste er schlicht nicht Bescheid?© Michael Gottschalk/DDP

FDP-Chef Guido Westerwelle ist nach einem Zeitungsbericht zu Beginn seiner Hartz-IV-Debatte im Februar von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtete, stimmt Westerwelles damals angeführte These nicht, nach der eine berufstätige verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern 109 Euro weniger zur Verfügung habe als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie.

Der CDU-Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe, habe schriftlich eine Berechnungsanfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Jutta Krellmann, beantwortet, berichtet die Zeitung. Demnach hat eine berufstätige Kellnerin bei regulärer Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag monatlich 456 Euro mehr zur Verfügung als ein vergleichbares erwerbsloses Paar.

Krellmann sagte der Zeitung, Westerwelle habe "mit einer falschen Behauptung eine Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger losgetreten". Der Vizekanzler habe "entweder bewusst gelogen oder er hat schlicht keinen blassen Schimmer von den Sachen, über die er redet". Westerwelle hatte in seinen kritischen Äußerungen zum Zustand der Sozialsysteme unter anderem fehlende Leistungsanreize bemängelt und von "spätrömischer Dekadenz" bei Hartz-IV-Beziehern gesprochen. Bei der Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden sorgten die Aussagen für heftige Empörung.

AFP/DPA
 
 
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