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27. August 2009, 11:07 Uhr

Gericht verurteilt rechte Schläger

Auf einmal hatten sie zugeschlagen: Vor einiger Zeit haben Neonazis in Dresden den Fotografen Stanislav Krupar angegriffen. Nun sind die Täter verurteilt worden - nachdem ein Anwalt auf ihre "karitative Ader" verwiesen hatte. Von Markus Wanzeck

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Neonazis ganz nah: Eine Aufnahme des tschechischen Fotografen Stanislav Krupar© Stanislav Krupar

Seit mehreren Jahren hatte der tschechische Fotograf Stanislav Krupar Veranstaltungen der Rechtsextremen-Szene in seiner Heimat und in Deutschland begleitet. Am 21. Juni 2008 wurde er am Rande einer Nazi-Demonstration in Dresden vom unbeteiligten Beobachter zum Opfer einer Prügelattacke, die ihn ins Krankenhaus und zwei junge Neonazis vor Gericht brachte. Die Beweislage war ungewöhnlich gut: Teilnehmer der Rechten-Demo hatten den Übergriff gefilmt und brüsteten sich damit im Internet - der 20-jährige Christian L. und der 23-jährige Marco E. waren darauf eindeutig zu erkennen. Die Ermittler bekamen das belastende Material per Mausklick geliefert.

Am Mittwoch endete im Dresdner Amtsgericht der Prozess, in dem sich die jugendlichen Schläger zudem noch, zusammen mit zwei Mittätern, für einen weiteren brutalen Angriff auf einen Jugendarbeiter zu verantworten hatten. Im März dieses Jahres war dieser von den jungen Männern derart hemmungslos traktiert worden, dass die Richterin rund zehn Minuten damit zubrachte, dessen ärztliche Behandlungsliste zu verlesen. Auch in diesem Fall hatten sich die Rechten provoziert gefühlt, weil sie fotografiert worden waren.

Die Staatsanwaltschaft sah angesichts des Vorstrafenregisters der Angeklagten eine massive Wiederholungsgefahr für diese "fassungslose Brutalität" und forderte das Gericht dazu auf, mit Freiheitsstrafen von über zwei Jahren "hart zu reagieren". Die Verteidigung hingegen gab dem Gericht zu bedenken, bei seinem Urteilsspruch doch bitte die "Schlichtheit" seiner Mandanten nicht außer acht zu lassen. Für die an einer Neonazi-Demo teilnehmenden "relativ einfachen Menschen" berge ein Fotograf wie Stanislav Krupar ein ziemliches Provokationspotential. Der Anwalt des Angeklagten Christian L. verwies außerdem auf die "karitative Ader" seines Mandanten, die man ihm zugute halten müsse – er engagiere sich schließlich seit langem ehrenamtlich als Einsatzsanitäter.

Richterin Birgit Keeve konnte für dieses seltsame Doppelleben nur bedingt Verständnis aufbringen: "Wie kann einer immer wieder Menschen verletzen - und auf der anderen Seite ehrenamtlich wieder zusammenflicken?", frug sie. Christian L. blieb eine Antwort schuldig. Das Gericht verurteilte den 20-Jährigen - nach Jugendstrafrecht - zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei dem 23-jährigen Marco E. lautete das Urteil: ein Jahr und zwei Monate. Ohne Bewährung.

Von Markus Wanzeck
 
 
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