26. November 2012, 19:34 Uhr

Fußballer haften für harte Fouls

Wer beim Fußball rüde foult, muss mit Schmerzensgeldstrafen rechnen: Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Ex-Amateurkicker recht gegeben, der seit einer Attacke nicht mehr als Maler arbeiten kann.

Foul, Fußball, Hamm, Oberlandesgericht

Kann Gegenstand eines Zivilprozesses werden: Foulspiel zwischen VfB Stuttgart und Hannover 96©

Wer beim Fußball rücksichtslos Foul spielt, haftet bei einer Verletzung des Gegners. Mit dieser Begründung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil einem gefoulten Amateurfußballer ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro und weitere Schadenersatzleistungen zu. Im vorliegenden Fall habe der foulende Spieler "den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt". (Az. I-6 U 241/11)

In dem Zivilprozess ging es um die Folgen eines Foulspiels bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga A. Der Kläger war von dem gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein gefoult worden und hatte dafür vom Schiedsrichter die gelben Karte erhalten. Der Gefoulte zog sich eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann. Sein damaliger Gegenspieler lehnte eine Haftung mit der Begründung ab, der Kläger habe sich bei einem regelgerechten Zweikampf um den Ball eine unglückliche Verletzung zugezogen.

Der Zivilsenat folgte dieser Argumentation nicht. Zwar hafte ein Spieler mangels Fahrlässigkeit nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte sehr wohl - er habe nämlich gegen die DFB-Fußballregel Nummer zwölf verstoßen und rücksichtslos gehandelt. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Dortmund.

jar/AFP
 
 
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