11. Oktober 2012, 08:06 Uhr

Brandschutzmängel könnten S21 stoppen

Das Sicherheitskonzept von Stuttgart 21 verstößt gegen die elementarsten Vorschriften. Gutachter fordern eine Neuplanung des Bahnhofsbaus - oder das Aus für das Prestigeprojekt. Von Arno Luik

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Sie demonstrierten monatelang und könnten jetzt unverhofft ihr Ziel erreichen: die Gegner von Stuttgart 21©

Unfassbar, absolut unverantwortlich, verbrecherisch": Das ist das Urteil des Fachmanns Hans-Joachim Keim über eine aktuelle, Bahn-interne Sicherheitsstudie zum Brandschutzkonzept von Stuttgart 21. Keim ist international renommierter Brandschutzexperte. Er war der deutsche Gutachter nach der Tunnelkatastrophe in Kaprun. Damals, am 11. November 2000, kamen in der Kitzsteinhorner Gletscherbahn 155 Menschen ums Leben. Jetzt urteilt der Sachverständige über das bestehende Brandschutzkonzept am geplanten Stuttgarter Tiefbahnhof: "Ich kann nur den Kopf schütteln. Das ist schlimmer als Kaprun."

Verstoß gegen elementare Sicherheitsvorschriften

Seit 20 Jahren wird an S21, dem milliardenschweren Bahn- und Immobilienprojekt, gearbeitet. S21, so hat Bahnchef Rüdiger Grube immer wieder beteuert, sei das "am besten geplante Projekt". Er sei stolz auf seine Ingenieure.

Dazu hat er keinen Grund. S21, wie es derzeit geplant wird, kann so nicht realisiert werden. Es verstößt gegen die elementarsten Sicherheitsvorschriften. Das zeigt eine dem stern vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Ende September, erstellt im Auftrag der DB-ProjektBau GmbH von der Schweizer Gruner-Gruppe. Dieses Basler Gutachterbüro ist weltweit im Einsatz in Sachen Tiefbau, Sicherheit, Gebäudetechnik und Konstruktion.

Die Befunde der Sicherheitsspezialisten könnten verheerender kaum sein. So stellen sie fest, dass der Brandschutz – und wir reden hier von einem Bahnhof, der als "modernster Europas" propagiert wurde – nicht einmal "normalen Vorgaben, zum Beispiel der Versammlungsstättenverordnung" entspricht. Nun, Jahre nach Genehmigung des Baus durch das Eisenbahnbundesamt (EBA), wird quasi von amtlicher Seite festgestellt, dass die Fluchtwege viel zu lang, die "Fluchtwegbreiten" zu gering sind, dass die Stauzeiten auf den Bahnsteigungen bei Evakuierungen viel zu lang, bis zu 19 Minuten, dauern. Kurz: Dass das EBA, das für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig ist, offenbar einen Bau genehmigt hat, der gar nicht genehmigungsfähig ist.

Keine Kinder, Alte oder Behinderte

Die Schweizer Gutachter, die erstmals im Jahr 2003 das Brandschutzkonzept des geplanten Tiefbahnhofs begutachteten, monieren keine Kleinigkeiten. Von den für den Bau Verantwortlichen sind sie sichtlich genervt. So entdeckten die Prüfer etwa im Juni 2012 "verschiedene, teilweise kritische Mängel". Behoben wurden diese Mängel, rügen die Basler, jedoch nicht: "Eine wesentliche Klärung kritischer Punkte" habe "nicht stattgefunden", stellen sie in ihrer Expertise vom 20. September 2012 fest.

Um zu erläutern, wie gravierend die Mängel sind, verweisen die Gutachter auf die heutzutage vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. So sei "bei Gebäuden von einer Evakuierungszeit von 2 Minuten, unter besonderen Bedingungen ggf. bis zu 8 Minuten" auszugehen. Im Klartext: Nach spätestens acht Minuten muss eine Evakuierung beendet sein. Und wie ist es bei S21, das ja ein hochmoderner Bau sein soll? Da sind bis zu 23 Minuten im Katastrophenfall nötig, aber auch dies werde nur unter optimalen Bedingungen erreicht. Es dürften nicht allzu viele Reisende in den Zügen und auf den Bahnsteigen seien. Der brennende Zug müsste schon im Bahnhof stehen, die Brandherde in Windeseile erkannt werden. Kinder, Behinderte, etwa in Rollstühlen, oder Alte sollten nicht unter den Fliehenden sein. Und: Die aufgeregten Menschen sollten sich nicht zu lange vor den Treppen stauen. Müssen die Fahrgäste aus den Zügen noch aussteigen, dauert die "Selbstrettung" bis zu 32 Minuten.

23 oder 32 Minuten – diese Zeitspannen, bis die Reisenden im Sicheren sind, verstoßen gegen die eigenen Sicherheitsrichtlinien der Bahn. So geht die DB Station & Service AG in ihrem Handbuch vom Juni 2010 davon aus, dass bei Bränden in Tunneln die sogenannte "Selbstrettungsphase in der Regel 15 Minuten nach Brandbeginn beendet ist".

Beleg: Stellungnahme zum S-21-Brandschutz Die gutachterliche Stellungnahme zum Brandschutz im künftigen Bahnhof "Stuttgart 21" zum Download:

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