Den Ärzten zu vertrauen ist gut. Die eigenen Rechte zu kennen ist besser. Denn viele Mediziner gewähren ihren Patienten nur auf Nachfrage, was ihnen zusteht.

Schutzwürdig: Auch seinem Arzt gegenüber darf der Patient auf seine Intimsphäre bestehen© Lennart Andresen
Als Silke Schmidt (Name geändert) mit Rückenschmerzen zum Arzt ging, urteilte der nach nur oberflächlicher Untersuchung: Ihr Leiden sei psychisch bedingt. Anschließend verordnete der Mediziner sechs Wochen Kur in einer Schmerzklinik. Schmidt folgte seinem Rat, doch bald konnte sie dort vor Qual nicht mehr laufen. Auf eigene Faust verließ sie die Einrichtung und wies sich selbst ins Krankenhaus ein - gerade noch rechtzeitig: Eine vorgefallene Bandscheibe drückte auf den Nerv und klemmte ihn ein. Silke Schmidt musste sofort unters Messer. Danach waren die Schmerzen weg. "Mein Arzt hat sich bis heute nicht bei mir entschuldigt", sagt sie. Ein bescheidener Wunsch - vermutlich könnte die Geplagte für die Fehldiagnose Schmerzensgeld erstreiten.
Patienten müssen Ärztefehler nicht einfach hinnehmen, und oft tun sie es inzwischen auch nicht mehr. Patientenberatungsstellen, Medizinrechtsanwälte, Ärzte-Versicherungen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verzeichneten in den vergangenen drei bis fünf Jahren Beratungszuwächse von rund 30 Prozent; die Stiftung Gesundheit spricht gar von einer Verzehnfachung der Konfliktquote seit 1994. "Die Patienten mutieren vom Lamm zum Kunden", sagt Peter Müller, Vorstand der Stiftung. Grund zur Klage hätten sie genug: "Es gibt einen großen Bodensatz fauler und hochmütiger Ärzte." Rund 200 Vertrauensanwälte der Stiftung bieten bundesweit eine kostenlose Erstberatung und wissen daher, wo Patienten falsch behandelt werden. Am häufigsten seien Aufklärungsfehler, diagnostiziert Müller. Etwa wenn der Patient vor einer Operation statt eines persönlichen Gesprächs nur einen Bogen mit Fachchinesisch zur Unterschrift erhalte oder der Arzt in fünf Minuten husch, husch Risiken und Nebenwirkungen herunterleiere - Nachfragen unerwünscht.
"Aufklärungs- und Schweigepflicht werden immer noch mit Füßen getreten, jeden Tag hundertfach", moniert Gregor Bornes, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Patientenberatungsstellen (BAGP). Vor allem im Krankenhaus wird das Recht auf ein vertrauliches Arztgespräch oft serienweise ignoriert. Da marschiert zur Visite ein ganzer Tross von Ärzten und Auszubildenden ins Mehrbettzimmer, spricht lautstark über die Darmverschlingung der Bauchpatientin und die erfolgreiche Ausschabung beim Fehlgeburtsfall nebenan. "Die meisten Patienten trauen sich nicht aufzumucken", sagt Britta Specht, Medizinrechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende des Vereins der Medizinrechtsanwälte. Zu groß sei die Angst vor Repressalien. "Ich brauche ja bloß die Krankenakte eines Mandanten anzufordern, und schon weigert sich der betreffende Arzt, den Patienten weiter zu behandeln", schimpft sie.
Daran hat auch die Patientenrechtscharta nichts geändert. 1999 von der Gesundheitsministerkonferenz mit viel Brimborium verabschiedet, habe sich selbst fünf Jahre nach Einführung "bei vielen Ärzten noch nicht herumgesprochen, dass Patienten tatsächlich Rechte haben, zum Beispiel jederzeit in ihre Krankenakte zu schauen", sagt Maia Steinert, auf Patientenschutz spezialisierte Anwältin aus Köln. Die komplizierte Gesetzeslage in Deutschland macht es den Ärzten leicht. Anders als etwa in den Niederlanden, wo die Patientenrechte handlich im Zivilrecht gebündelt sind, müssen sich Patienten hierzulande ihre juristischen Grundlagen mühsam zusammensuchen: Verletzt ein Mediziner die Schweigepflicht, wird das per Strafgesetz geahndet, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, und über Ansprüche an die Krankenkassen entscheidet das Sozialgesetzbuch V. Die Charta der Patientenrechte ist nur eine Art Stadtführer im Dickicht der Gesetze, rechtsverbindlich ist sie nicht - und vollständig auch nicht.
"80 Prozent der Patientenrechte sind reines Richterrecht", sagt Dieter Hart, Professor für Medizinrecht an der Universität Bremen und einer der Verfasser der Charta. Zwar kann sich jeder Patient vor Gericht auf ähnliche Fälle berufen, aber die Unsicherheit, ob der zuständige Richter in einem anderen Zusammenhang tatsächlich gleich entscheidet, ist groß. Und damit auch das finanzielle Risiko eines Prozesses - für Kläger ohne Rechtsschutzversicherung kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. Nur rund ein Drittel der Patienten klagt mit Erfolg. Der Mehrheit bleibt neben den Kosten oft nur die Enttäuschung über ein Rechtssystem, in dem der Laie dem Fachmann den Fehler nachweisen muss. Aber nicht immer sind es Ärzte und Kliniken, die mauern. Die meisten Patienten fordern Rechte allein deshalb nicht ein, weil sie sie gar nicht kennen. Die folgende Auswahl wichtiger Regelungen soll da weiterhelfen. Mit einer Portion Selbstbewusstsein ist es in den meisten Situationen möglich, sie auch ohne Anwaltsunterstützung durchzusetzen.