E-Kennzeichen
Steht am Ende des amtlichen Nummerschildes ein "E", so handelt es sich um ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden mit einer solch großen Elektroreichweite, dass er als Elektrofahrzeug anerkannt ist. Dabei ist das E-Kennzeichen bei den Fahrzeugen mit Stecker keinesfalls Pflicht und der Halter muss sich aktiv dafür entscheiden. Zum Beispiel, um in bestimmten Städten kostenlos parken oder die Busspur nutzen zu können
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