Das verlangt nicht nur die Vernunft sondern auch der Gesetzgeber. Die Straßenverkehrsordnung erwartet vom Autofahrer, dass die Bereifung des Fahrzeugs den Witterungsverhältnissen anpasst ist. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro oder Punkte in Flensburg. Auch den Versicherungsschutz setzt man eventuell aufs Spiel. Denn eine nicht witterungsgemäße Bereifung gilt unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit.
Hier die Winter Checkliste von alle-autos-in.de zusammengestellt:
- Das Kürzel "M+S" auf einem Reifen oder ein Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke weisen auf wintertaugliche Reifen hin. - Winterreifen spätestens alle sieben Jahre erneuern: Auf den Reifenflanken ist das Produktionsdatum in Form einer DOT-Nummer angebracht. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Woche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: 1907 = 19. Woche 2007. - Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. - Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage ins Kühlwasser füllen. - Eiskratzer und eventuell Schneeketten bereitlegen. - Türschlossenteiser in die Manteltasche stecken. - Batterie prüfen. - Starthilfekabel und Abschleppseil bereit legen. - wer weitere Ausflüge plant, sollte die Notfallausrüstung in den Kofferraum legen bestehend aus warmen Decken oder Jacken, Kekse und Getränke für die Notfallversorgung, ein gefüllter Reservekanister, und einen Klappspaten für den Fall, dass man am Urlaubsort einschneit.