
Deutlicher geht es kaum. Die Grenzmarkierung (Zeichen 299) zeigt eindeutig an, wo Halte- oder Parkverbote gelten. Sie kennzeichnet, verlängert oder verkürzt die verbotene Zone, etwa an Haltestellen, Fußgängerüberwegen oder Einmündungen. Innerhalb dieser Markierung ist weder Halten noch Parken erlaubt. So bleiben die Ein- und Ausstiegsbereiche frei und Busse kommen problemlos an die Bordsteinkante. Wer glaubt, die Markierung sei eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Straßenmaler, irrt. Die Zickzacklinien sind sinnvoll und erhöhen die Verkehrssicherheit: Denn sie gewährleisten, dass vor Bushaltestellen oder Zebrastreifen freie Sicht herrscht, um Menschen und Fahrzeuge frühzeitig zu erkennen
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