
Laternenparker, aufgepasst! Der rot-weiße Laternenring (Zeichen 394) markiert Straßenlampen, die nicht die ganze Nacht leuchten. Steht auf dem Ring sogar die Abschaltzeit, kann das Konsequenzen haben, die ins Geld gehen. Denn das bedeutet für das abgestellte Fahrzeug, dass es selbst kenntlich gemacht werden muss, sobald die Beleuchtung der Laterne erloschen ist. Innerorts genügt die zur Fahrbahn zugewandte Parkleuchte. Fehlt das Kennlicht bei Dunkelheit, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Bei Unfallfolge sind es 35 Euro
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