
Die durchgezogene Linie (Zeichen 295) stellt unmissverständlich klar: Nicht überfahren, nicht zum Überholen nutzen. Punkt. Ende. Aus. Mitunter ist die Markierung doppelt ausgeführt. Das klingt nach "doppelt verboten", ändert rechtlich aber nichts. Wer die Linie überfährt, zahlt 10 Euro. Beim Überholen werden 30 Euro fällig
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