
An Fußgängerüberwegen darf nicht überholt werden. Stockt der Verkehr, darf niemand auf den Überweg einfahren, wenn er dort zum Stehen käme. Wichtig: Beim Nähern an einen Zebrastreifen muss die Geschwindigkeit reduziert werden, um erkennbar wartenden Personen die Querung zu ermöglichen. Wer bei stockendem Verkehr dennoch auf den Zebrastreifen einfährt, auch wenn niemand die Straße überqueren will, ist fünf Euro los. Wer zu schnell heranfährt oder am Zebrastreifen überholt, muss mit 80 Euro Bußgeld und mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen
© IMAGO/Yuliia Ovsiannikova