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StVO-Novelle Motorradfahren ohne Prüfung und neue Schilder – das ändert sich 2020 auf den Straßen

Landstraße
Eine der neuen Regelungen ab 2020: Auf Landstraßen gilt beim Überholen von Fahrrädern ein Mindestabstand von zwei Metern
© Hauke-Christian Dittrich / DPA
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Das ist nur eine von zahlreichen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung ab dem 1. Januar 2020. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ein generelles Tempolimit wird es – zumindest vorerst – auf deutschen Autobahnen nicht geben. Das hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach entsprechenden Vorstößen aus der SPD wieder einmal klargestellt. Stattdessen hat sein Haus in den vergangenen Monaten an anderen neuen Regeln für den Straßenverkehr gewerkelt. 

Sie betreffen unter anderem Radler, Fahrgemeinschaften und Lkw-Fahrer. Die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr 2020 im Überblick:

Motorradführerschein ohne zusätzliche Prüfung

Wer von vier auf zwei Räder umsatteln möchte, hat es im neuen Jahr leichter. Wer seit mindestens fünf Jahren einen Auto-Führerschein (Klasse B) besitzt und mindestens 25 Jahre alt ist, darf in Zukunft auch sogenannte Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern (maximal 15 PS) fahren. Bisher lag die Grenze bei 50 Kubikzentimetern. Voraussetzung ist jedoch eine Schulung (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten), die vor dem Umstieg absolviert werden muss. Eine Prüfung ist jedoch nicht mehr nötig.

Höhere Bußgelder

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht für viele Verstöße im kommenden Jahr höhere Strafen vor. Fürs Parken auf Geh- und Radwegen und das Halten in zweiter Reihe werden in Zukunft bis zu 100 Euro fällig. Bei Behinderung oder Gefährdung gibt es dazu auch einen Punkt in Flensburg.

Tiefer in die Tasche greifen müssen ab dem 1. Januar auch rücksichtslose Fahrer, die die Rettungsgasse für sich nutzen oder keine solche bilden. Das Lehrgeld beträgt zwischen 200 und 320 Euro, dazu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg kommen.

Abbiegende Lastwagen

Nach vielen, mitunter tödlich ausgegangenen Abbiegeunfällen wird zumindest für sogenannte Lang-Lkw (Zugmaschine und Anhänger) ein Abbiegeassistent Pflicht. Dies gilt zunächst für alle Neuzulassungen ab 1. Juli 2020. Zwei Jahre später müssen dann alle Lang-Lkw mit dem Feature ausgestattet sein. Grundsätzlich dürfen ab dem 1. Juli alle Fahrzeuge über dreieinhalb Tonnen innerorts nur noch im Schritttempo nach rechts abbiegen – auch dies soll der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern dienen.

Förderung von Fahrgemeinschaften und Carsharing

Ein neues Zusatzschild erlaubt es Kommunen, Busstreifen für Autos freizugeben, in denen sich mindestens drei Personen befinden. Ein anderes neues Symbol macht es möglich, Parkplätze rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Zur Nutzung dieser Stellplätze müssen die entsprechenden Autos mit einer Plakette hinter der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden.

Neue Schilder
Die neuen Symbole für Fahrgemeinschaften (l.) und für Carsharing (M.) sowie die Plakette zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen
© Bundesverkehrsministerium

Überholen

1,50 Meter innerorts, zwei Meter außerorts sind ab 2020 die vorgeschriebenen Mindestabstände beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen.

Weitere neue Verkehrszeichen

Und sonst?

  • Die Kaufprämie für Elektroautos steigt.
  • Es drohen weitere Dieselfahrverbote.
  • Die Typklassen der Kraftfahrzeugversicherung ändern sich (hier online abfragen).

Diese und weitere Änderungen der Straßenverkehrsordnung können Sie ausführlich beim Bundesverkehrsministerium nachlesen.

wue

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