"Hallo Schatz, ich sitze schon im Auto, ich bin gerade losgefahren...". Solch ein kurzer Anruf mit dem Handy kann vom 1. April an teuer werden. Bund und Länder haben sich auf härtere Strafen für Verkehrssünder verständigt, um mehr Sicherheit auf den Straßen zu erreichen. Wer künftig ohne Freisprechanlage im Auto beim Telefonieren erwischt wird, muss 40 Euro zahlen. Das sind 10 Euro mehr als bisher. Dazu gibt es noch einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Auch telefonierende Radfahrer können jetzt mit 25 statt 15 Euro verstärkt zur Kasse gebeten werden. Auch LkW- und Busfhrer rücken mehr ins Visier der Obrigkeit.
Lückenlose Überwachung kaum realistisch
Ob die verschärften Sanktionen gegen das Telefonieren im Auto tatsächlich die vom Bundesverkehrministerium erhoffte Wirkung erzielt, ist umstritten. Der Automobilclub ADAC hält höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg für den falschen Weg. "Wenn es nicht überwacht wird, hält sich keiner dran. Die Überwachung ist mit einem derartigen Aufwand verbunden, so viel Zeit und Personal hat die Polizei gar nicht", glaubt der für Recht zuständige ADAC-Sprecher Maximilian Maurer.
Gefahr unbestritten
Vor dem Gebrauch des Handys während der Fahrt warnt aber auch er eindringlich: "Der Fahrer ist dann einfach mehrmals kurz abgelenkt. Und wenn er auf der Autobahn nur eine Sekunde lang nicht auf die Fahrbahn schaut, hat er schon eine erhebliche Strecke zurückgelegt". Kritisch werde es vor allem, wenn ein Autofahrer während der Fahrt eine Telefonnummer ins Handy eintippt, fügt der Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD), Johannes Hübner, hinzu. Aber auch andere Geräte wie Navigationssysteme und Radios, auf deren Displays Texte angezeigt werden können, sorgen immer häufiger für Ablenkung.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden gab es 2003 bundesweit rund 2,25 Millionen Unfälle mit 6606 Toten. Wie oft dabei das Telefonieren mit einem Handy Ursache für einen Unfall war, ist nicht bekannt.
Anschnallpflicht in Reisebussen
Auch für Büsse gelten vom 1. April an erhöhte Sicherheitsregeln. Busreisende müssen künftig einen Beckengurt umschnallen. Soweit einer vorhanden ist. Denn nur Reisebusse, die seit Oktober 1999 neu zugelassen wurden, müssen mit den Gurten ausgerüstet sein, sagte Hübner. Der Busfahrer muss die Reisenden dazu auffordern, die Beckengurte zu schließen. "Er muss und kann aber nicht kontrollieren, ob sie auch angelegt werden", heißt es beim AvD. Für Linienbusse gilt die Regelung nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nicht.
Fahrgäste, die auf einen vorhandenen Sicherheitsgurt verzichten und erwischt werden, müssen 30 Euro zahlen.
Zu der Neuregelung sei es auch unter dem Eindruck mehrerer schwerer Busunglücke gekommen, sagt die Ministeriumssprecherin. Ende Dezember 2003 verunglückte in Belgien ein deutscher Reisebus. In den Flammen des brennenden Fahrzeuges starben 11 Menschen, darunter 10 Deutsche. Im Mai kamen 28 deutsche Urlauber bei einem Busunfall in der Nähe von Lyon in Frankreich ums Leben. Sicherheitsgurte könnten Leben retten.