VERKEHR Polizei darf Radarfotos mit Passbilder vergleichen

Zur Identifizierung von Temposündern darf die Polizei Messfotos von Radarkontrollen mit Passbildern vergleichen, die bei den Meldebehörden hinterlegt sind.

Zur Identifizierung von Temposündern darf die Polizei Messfotos von Radarkontrollen mit Passbildern vergleichen, die bei den Meldebehörden hinterlegt sind. Das Amtsgericht Schleiden (Nordrhein-Westfalen) hat die gängige Polizeipraxis für rechtmäßig erklärt. Wie der ADAC heute weiter mitteilte, wies das Gericht damit die Klage eines geständigen Autofahrers und Rechtsanwaltes ab, der in dem Foto-Abgleich einen Verstoß gegen das Personalausweisgesetz gesehen hatte.

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Unterbesetzte Polizei

Ohne Hilfe der Meldebehörden hätte die Polizei nur die Möglichkeit, den Verkehrssünder persönlich aufzusuchen und sich von der Identität des Fahrers zu überzeugen, erklärte das Gericht. Dieser Aufwand sei jedoch angesichts chronisch unterbesetzter Polizeibehörden nicht zu bewältigen. Ohne Unterstützung der Meldebehörden bestünde deshalb die Gefahr, dass Verkehrssünder, die sich im Anhörungsverfahren nicht zur Sache äußern, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.