Gesetzesentwurf Innenminster will schärfere Datenschutz-Regeln

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will schärfere gesetzliche Regelungen für Datenschutz im Internet. Sein Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Onlineprofile nur nach vorheriger Zustimmung des Inhabers öffentlich einsehbar sein dürfen. Und auch der IT-Verband Bitkom macht Datenschutzvorschläge.

Die Bundesregierung will die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer in Deutschland deutlich stärken. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt wurde. "Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt", sagte de Maizière. "Ich werde nicht müde zu sagen, dass die Debatte über die Häuserfassaden eine richtige Debatte am falschen Objekt war. Nichts ist anonymer als Häuserfassaden", so der Minister.

Die Bundesregierung will demnach eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" nur dann erlauben, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein "klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung" bestehe. "Hier gibt es eine "rote Linie", die jeder beachten muss." Gleichzeitig will de Maizière die kommerzielle Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein "umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben" könne oder der Betroffene "in ehrverletzender Weise" beschrieben oder abgebildet werde.

Ich werde nicht müde zu sagen, dass die Debatte über die Häuserfassaden eine richtige Debatte am falschen Objekt war. Nichts ist anonymer als Häuserfassaden.

De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der "roten Linie" sei hoch angesetzt worden, da das Internet als öffentlicher Raum "grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte". Die Bundesregierung setzt dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie.

Der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August Wilhelm Scheer, überreichte dem Innenminister einen "Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste", der über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht. Verbraucher sollen künftig eine zentrale Anlaufstelle zum Datenschutz bei sogenannten Geodatendiensten wie Google Street View erhalten. Das zentrale Internetportal soll Verbrauchern ermöglichen, mit wenigen Klicks Widerspruch einlegen zu können, damit etwa Hausfassaden, Menschen oder Autos in Straßenbilderdiensten unkenntlich gemacht werden. Dabei sollen die Internetnutzer nicht mehr als nur ihre E-Mail-Adresse angeben müssen, weitere Daten wie Name oder Adresse sind nicht notwendig. Geplant ist auch eine telefonische Beratungsstelle.

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DPA
san/DPA/AFP

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