Wolfsburg gegen Real Madrid: Nach dem überraschenden 2:0-Sieg im Hinspiel des Champions-League-Viertelfinales geht es für die Wölfe heute um alles. Bitter für Fußball-Fans: Die Partie läuft nicht im Free TV, sondern nur beim Bezahlsender Sky. Viele Fans schauen die K.O.-Spiele der Champions League deshalb auf Streamingportalen wie livetv.sx. Doch ist das überhaupt erlaubt? Zwei Anwälte geben eine Einschätzung der aktuellen Rechtslage.
Was ist mit kinox.to oder livtv.sx?
Streams sind per se nicht illegal. Viele legale Angebote - etwa Vimeo, Youtube oder Netflix - nutzen die Streaming-Technologie. Auch Erotikportale wie Youporn bieten ihre Clips als Webstream an, dort werden neben privaten Sexfilmchen auch viele professionelle Aufnahmen angeboten. Für den Nutzer ist aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, welcher Film urheberrechtlich geschützt ist und welcher nicht. Der auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke ist deshalb überzeugt, dass solche Angebote nicht illegal sind.
Komplizierter wird es bei Portalen wie kinox.to oder livetv.sx: Darauf können täglich die neuesten Blockbuster oder Fußball-Spiele wie die Partie Wolfsburg gegen Real Madrid direkt im Browser angeschaut werden. Doch die sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, und selbst Laien können erkennen, dass die Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber auf die Webseite gestellt wurden. Dennoch sei das Abrufen eines Streams auf Filmportalen eine Grauzone, sagt Solmecke. "Man darf dort nur nichts herunterladen oder gar weiterverbreiten. Dann macht man sich hundertprozentig strafbar. Das bloße Ansehen eines Films jedoch ist nicht verboten", erklärt Solmecke.
Abmahnrisiko beim Fußballstreaming gering
Ähnlich sieht es sein Kollege Tobias Röttger. "Wenn es sich um ein reines Streaming-Angebot ohne jegliche P2P-Technologie handelt, ist das bloße Betrachten (kein Mitschneiden, kein Runterladen) eines solchen Streaming-Angebotes nach der herrschenden Meinung und auch meiner Meinung aktuell keine Urheberrechtsverletzung. Das reine Betrachten eines solchen Streams ist in der Regel nur eine flüchtige vorrübergehende Vervielfältigungshandlung, die im Cache stattfindet. Es ist nicht vergleichbar mit dem Download über eine P2P-Tauschbörse", schreibt der Rechtsanwalt auf seinem Blog. "Das Anschauen des Streams ist nur der reine Werkgenuss. Der reine Werkgenuss im privaten Rahmen ist eine urheberrechtsfreie Handlung und kann daher nicht urheberrechtswidrig sein."
Das Risiko einer Abmahnung sei dementsprechend äußerst gering, erklärt Röttger. Zum einen ist umstritten, ob das reine Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, zum anderen lädt der Nutzer - im Gegensatz zu Tauschbörsen - keine Dateien hoch und ist deshalb kaum zu ermitteln.
Streaming-Software kann teuer werden
Anders sieht es bei Fußballstreams aus, die nicht im Browser übertragen werden, sondern eine Mini-Software (etwa SopCast) zum Abspielen benötigen. Sie lassen sich leicht installieren und sind kinderleicht zu bedienen. Die Programme nutzen die Peer-to-Peer-Technologie, wovon vor allem die Bildqualität profitiert. Heruntergeladene Daten werden gleichzeitig auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt, dadurch ist die Geschwindigkeit für alle größer. Damit funktioniert die Software wie eine klassische Tauschbörse. Das ist nach dem deutschen Recht heikel: Das bloße Angucken ist zwar meistens unbedenklich, die Medien anderen zur Verfügung zu stellen, ist aber definitiv verboten. Das meint auch Rechtsanwalt Solmecke. Der Jurist warnt: "Wer Fußballspiele auf diesem Weg anschaut, kann juristisch verfolgt werden und muss mit hohen Strafen rechnen."