Ab 1. Mai erhalten schwangere Frauen in Not eine Alternative zur anonymen Babyklappe. Dann tritt das bereits im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz über die "vertrauliche Geburt" in Kraft. Die Neuregelung ermöglicht einer Schwangeren, ihr Kind in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte, das Gesetz biete zugleich verbesserte Beratung für Schwangere in Not. Betroffene Frauen könnten während und nach der Schwangerschaft von den rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise aussetzen oder sogar töten.
Manche Krankenhäuser bestehen auf Babyklappen
Die anonymen Babyklappen an vielen Krankenhäusern sind umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil betont, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis ihrer Eltern haben. Gleichwohl wollen einige Einrichtungen an den anonymen Babyklappen festhalten.
Schwesig sagte: "Keine Frau in Deutschland muss ihr Kind heimlich und alleine zur Welt bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Schwangere den Weg in das zur Verfügung stehende Hilfesystem finden." Ab 1. Mai ist zudem ein Hilfstelefon unter der kostenlosen Nummer 0800-4040 020 geschaltet.
Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts wurden zwischen 1999 und 2010 nahezu 1000 Kinder anonym geboren oder in eine Babyklappe gelegt. Schätzungsweise 20 bis 35 Kinder werden pro Jahr direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Genaue Zahlen gibt es aber nicht.