Haus der Geschichte
"Sofort, unverzüglich": Streit um Schabowski-Zettel endet

Der berühmte Schabowski-Zettelt wird im Haus der Geschichte in Bonn gezeigt. (Archivbild) Foto: Oliver Berg/dpa
Der berühmte Schabowski-Zettelt wird im Haus der Geschichte in Bonn gezeigt. (Archivbild) Foto
© Oliver Berg/dpa
Lange hat sich das Haus der Geschichte dagegen gesträubt, den Verkäufer des legendären Schabowski-Zettels zur Maueröffnung zu nennen. Doch jetzt gibt das Museum klein bei.

Im jahrelangen Rechtsstreit um den sogenannten Schabowski-Zettel zur Maueröffnung lenkt das Haus der Geschichte ein. Die Stiftung werde eine zuvor eingelegte Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht weiterverfolgen und akzeptiere die Entscheidung, teilte das Museum mit. Demnach muss das Haus der Geschichte einem Journalisten darüber Auskunft geben, wer den handgeschriebenen Zettel für 25.000 Euro verkauft hat. 

SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würde, antwortete: "Sofort, unverzüglich." Wenig später führten diese Worte zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung.

Reporter fragte nach Namen der Verkäufer

Der Journalist, ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung, forderte vom Haus der Geschichte in Bonn für seine Recherche die Nennung der Namen der Leute, die den Zettel verkauften, also die Namen des Erst- und Zweitverkäufers. Bei der Klage berief sich der Reporter den Auskunftsanspruch der Presse.

Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigerte die geforderten Angaben, weil den Verkäufern bei den Verhandlungen Anonymität zugesichert worden war. Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG hatten der Klage jedoch stattgegeben. 

Stiftung sieht zu geringe Erfolgsaussichten für Revision

"Die Stiftung hält weiterhin an ihrer Rechtsauffassung fest", teilte das Museum mit. Vertraulichkeitszusagen an Verkäufer seien "in der musealen Praxis nicht ungewöhnlich". Nur so ließen sich unter Umständen Objekte von herausragender historischer Bedeutung erwerben. Allerdings habe man sich in zwei Instanzen nicht durchsetzen können und bewerte darum die Aussichten auf einen Erfolg in dritter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als "unwahrscheinlich".

dpa