Terrororganisation
Prozess um Hamas-Waffenlager vor Abschluss

Vor dem Berliner Kammergericht läuft ein Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder. (Archivbild) Foto: Fabrizio Bensch/Reu
Vor dem Berliner Kammergericht läuft ein Prozess gegen vier mutmaßliche Hamas-Mitglieder. (Archivbild) Foto
© Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa
Die Terrororganisation Hamas ist nicht nur im Gazastreifen aktiv. In Berlin stehen mutmaßliche Mitglieder vor Gericht, die sich um Waffenlager in Europa gekümmert haben sollen. Sie bestreiten das.

Mehr als ein Jahr nach Beginn steht der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas vor dem Berliner Kammergericht vor dem Abschluss. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands hat Haftstrafen zwischen sieben und fünf Jahren beantragt. Ein Urteil des Staatsschutzsenats ist für den 25. März geplant. Zuvor haben die Angeklagten noch Gelegenheit für ein letztes Wort.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 35 bis 58 Jahren die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Sie sollen als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.

Angeklagte bestreiten Hamas-Mitgliedschaft

Die Angeklagten bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer haben jeweils einen Freispruch gefordert. Der Hauptangeklagte hat vor Gericht eingeräumt, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um "privaten Waffenhandel".

Das sei ein Fehler gewesen, so der 42-Jährige in seinem letzten Wort vor Gericht. Er bestritt jedoch vehement, als Mitglied der Hamas gehandelt zu haben. Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über Zeit die Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. 

Bundesanwaltschaft: Pilot-Verfahren

Die Bundesanwaltschaft spricht von einem Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, erklärte Bundesanwalt Jochen Weingarten zum Prozessauftakt im Februar 2025.

Nach den Angaben hatte seine Behörde kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer "konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland". Daraufhin seien verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden. Diese führten schließlich dazu, dass die vier im Libanon gebürtigen Angeklagten festgenommen wurden.

dpa