Hamburg hat sich auf den Weg hin zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren gemacht. Die Bürgerschaft forderte den Senat mehrheitliche auf, sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes einzusetzen, wenn das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem materiell bestätigt hat. Dem gemeinsamen Antrag der rot-grünen Koalition stimmten neben SPD und Grünen auch die Linken zu. Die CDU stimmte der politischen Analyse zur Gefahr der AfD zwar zu, hält den von Rot-Grün vorgeschlagenen Weg aber für falsch. Die AfD sprach von parteipolitischer Hetze.
Grote: Demokratie "ist das Wertvollste, was wir haben"
Innensenator Andy Grote sagte, die Demokratie sichere Freiheit, Gleichheit und politische Selbstbestimmung. "Sie ist das Wertvollste, was wir haben", betonte der SPD-Politiker. Das Grundgesetz schütze auch diejenigen, die es ablehnten oder mit ihnen unvereinbare Position und Werte verträten. "Extremismus ist nicht verboten."
Es gebe aber Grenzen, nämlich dann, wenn "eine Partei nicht nur extremistisch ist, sondern planvoll und mit Erfolgspotenzial darauf hinarbeitet, die Verfassungsordnung substanziell zu beschädigen oder eben auch zu beseitigen", sagte Grote. Dann könne allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eine Partei verbieten.
Voraussetzungen für Verbotsverfahren noch nicht sicher
Ob die AfD die Voraussetzungen erfülle, sei im Moment nicht sicher. "Aber eines wissen wir ganz sicher: Die Geschichte der AfD als Partei ist die Geschichte einer einzigen kontinuierlichen Radikalisierung." Und sollte das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch bestätigen, dann sei das eine Aufforderung, die AfD intensiv mit höchster Aufmerksamkeit weiter zu beobachten und fortlaufend im Blick zu haben, ob die Verbotsschwelle erreicht sein kann.
Sollte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe dem Antrag zufolge in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und externer wissenschaftlicher Expertise zu dem Ergebnis gelangen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen tragfähig begründet werden kann, solle sich der Senat auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens einsetzen. Konkret gehe es dann um die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD, einzelner Landesverbände sowie den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung.
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AfD: Nur die AfD nimmt die Nöte der Bürger ernst
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann nannte den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Kienscherf einen Antidemokraten, der nichts mehr fürchte, "als dass wir uns im politischen Wettbewerb durchsetzen und zeigen, dass wir die Einzigen sind, die die Sorgen und Nöte der Bürger in diesem Land noch ernst nehmen". Jetzt herrsche die Angst vor dem totalen Machtverlust. "Jetzt haben Sie Angst davor, dass ihre NGOs in Zukunft keine Staatsknete mehr bekommen, sondern dass all diese Leute endlich arbeiten gehen müssen."
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof sagte dagegen, die AfD fahre eine systematische, aggressiv-kämpferische Strategie, die sich gegen die Demokratie richte. "Wer die Menschenwürde relativiert, relativiert das Fundament unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die AfD sei eine Bedrohung für die Demokratie und gefährde die Freiheit. "Es ist unsere demokratische Pflicht, die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen und alle Mittel des Rechtsstaats zu nutzen."
CDU: AfD auf allen Ebenen bekämpfen
Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dietrich Wersich, sagte, die AfD beziehe brandgefährliche Positionen und spalte die Gesellschaft. Auch gebe es in der AfD "viele irrlichternde Geister mit klarer rechtsradikaler Vergangenheit, die das Gift des völkischen Nationalismus verbreiten". Dies gelte es auf allen Ebenen zu bekämpfen.
Der rot-grüne Antrag sei dazu aber kein gutes Mittel, sagte Wersich. "Er wird von den Menschen draußen nicht als Ausdruck von Stärke wahrgenommen, sondern er ist leider wieder einmal eine willkommene Vorlage für die AfD, sich hier als Opfer, als demokratisches Opfer zu präsentieren." Dieser Antrag halte keinen einzigen Wähler davon ab, die AfD zu wählen, sondern er stabilisiere sogar die Wählerschaft der AfD, warnte Wersich.
Linke fordern rasches AfD-Verbotsverfahren
Die Linken unterstützen den rot-grünen Antrag, nannten das Vorgehen aber zu langsam. In einem letztlich abgelehnten Zusatzantrag forderten sie das rasche Einleiten eines AfD-Verbotsverfahrens auf Bundesebene. Außerdem solle sich Hamburg der Initiative Bremens anschließen, um über eine Mehrheit in der Länderkammer ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.