Reform Künftig klare Prioritäten für Notrufe - Dringendes geht vor

Schleswig-Holstein reformiert den Notruf. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Schleswig-Holstein reformiert den Notruf. (Symbolbild) Foto
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Wer mit Rückenschmerzen die 112 wählt, muss künftig warten – akute Notfälle werden priorisiert. Was sich für Patienten und Rettungskräfte in Schleswig-Holstein ändern soll.

Medizinische Notrufe sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig nach Dringlichkeit sortiert werden, um dem stark beanspruchten Rettungsdienst mehr Luft zu verschaffen. "Denn es macht einen Unterschied, ob ein Anrufer beispielsweise Symptome eines Herzinfarktes oder eines verstauchten Fußes beschreibt", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) nach einer Kabinettssitzung. Nicht jeden Anrufer müsse der Rettungsdienst auch in die Notaufnahme einer Klinik bringen.

Notrufe werden grundlos abgesetzt

Seit 2021 hat die Zahl der Notrufe nach Ministeriumsangaben um ein Fünftel zugenommen. Es würden zudem immer mehr Notrufe abgesetzt, obwohl kein Notfall vorliege, sagte die Ministerin. Es gehe darum, die Menschen dorthin zu leiten, wo ihnen am besten geholfen werde. 

Die Reform umfasst zwei wesentliche Neuerungen: Zum einen sollen die sechs integrierten Leitstellen Notrufe künftig entsprechend der medizinischen Dringlichkeit einordnen. Patientinnen und Patienten in akut lebensbedrohlichen Notfällen sollen weiterhin innerhalb von zwölf Minuten ab Rettungswache versorgt werden - mit Ausnahme geografisch schwer zugänglicher Orte. "Wir verabschieden uns nicht von den zwölf Minuten", sagte dazu von der Decken. Wer aber nur einen verstauchten Fuß oder Rückenschmerzen hat, muss künftig möglicherweise länger warten. 

Die Experten am Notruf unter der Rufnummer 112 können Hilfensuchende, bei denen kein Notarzt oder ein Rettungswagen medizinisch notwendig ist, künftig rechtssicher an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Akutpflege weiterleiten. Dadurch sollen Notärzte und Rettungssanitäter sich zielgerichteter auf dringende Notfälle konzentrieren können.

"Zu den Auswirkungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kommt hinzu, dass der Rettungsdienst derzeit häufig beansprucht wird, obwohl andere Wege der Hilfe angemessener und passender für Patientinnen und Patienten wären", begründet die Ministerin ihren Vorstoß. "Der Rettungsdienst kommt dadurch immer stärker an seine Belastungsgrenzen und kann seinem eigentlichen Auftrag – der Versorgung von akuten Notfällen – schwerer nachkommen."

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Ersthelfer bei Notfällen hinzuziehen 

Bei den künftigen Kategorien nimmt sich Schleswig-Holsteins Landesregierung Baden-Württemberg als Vorbild. Die Regierung will nun Verbände anhören, bevor das Kabinett einen Entwurf an das Parlament weiterleitet. Im Laufe des Jahres soll der Landtag ein neues Rettungsdienstgesetz mit landesweiten Vorgaben verabschieden.

Nach Angaben der Landesregierung geht es nicht um die Absenkung von Standards, sondern um zielgerichtetere Betreuung Hilfesuchender. Beispielsweise in Tourismusregionen will das Land die Notfallversorgung zur Urlaubszeit durch sogenannte Rettungsstandorte verbessern. Das sind keine vollständigen Wachen, sondern Orte, von denen Rettungswagen starten.

Mit einer Experimentierklausel will von der Decken die Kreise und kreisfreien Städte ermutigen, Innovationen in der rettungsdienstlichen Versorgung rechtssicher zu erproben. Leitstellen sollen künftig die 35.665 Ersthelferinnen und Ersthelfer (Stand Ende 2024) bei Notfällen hinzuziehen, wenn diese in der Nähe sind und noch keine Rettungswagen vor Ort ist. Dies können sie bereits heute tun, künftig wird aus der Kann- eine Soll-Regelung. Eine App zeigt den Ehrenamtlern Notfälle in der Nähe an und sie können zu Hilfe eilen.

Notarzt auch mal per Telemedizin

Möglich soll künftig auch sein, dass beispielsweise nur ein Notfallsanitäter zum Einsatz eilt. Ein Notarzt kann sich dann bei Bedarf per Telemedizin zuschalten. Für sie sind auch klare Vorgaben zu Fortbildungen geplant. 

Mit neuen Regeln will das Land auch die Kompetenzen der Notfallsanitäter stärker als bislang in die Einsätze einbinden. Mit neuen Rettungsautos sollen sie schneller bei Notfällen auf dem Land vor Ort sein. Statt Rettungswagen sollen bei weniger dringlichen Transpor­te Notfall-Krankentransporter eingesetzt werden, für die ein Pkw-Führerschein ausreicht. Zudem soll der Rettungsdienst künftig auch proaktiv agieren und beispielsweise den Sozialdienst einschalten können.

dpa