Fünfter Verhandlungstag
Mordprozess: Verteidigung nimmt Fabians Vater in Schutz

Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. (Archiv) Foto: Bernd Wüstneck/dpa
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Der Vater des getöteten achtjährigen Fabians gilt als ein Schlüsselzeuge im laufenden Mordprozess. Er ist mit der Angeklagten liiert. Deren Verteidigung gab eine Erklärung ab.

Die Verteidigung der des Mordes am achtjährigen Fabian angeklagten Frau hat das Verhältnis der 30-Jährigen mit dem Vater des Jungen als Liebesbeziehung beschrieben. Der eineinhalb Tage intensiv als Zeuge vom Rostocker Landgericht befragte Vater müsse die Angeklagte lieben - nur so sei zu erklären, dass er die gesellschaftliche Ächtung und den Spott aushalte, treu zur Angeklagten stehe und sich beständig um deren Großeltern und Tiere kümmere, sagte Verteidiger Thomas Löcker zum Auftakt des fünften Verhandlungstages

Nach seiner Zeugenaussage ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 35-jährigen Vater Fabians wegen uneidlicher Falschaussage, ohne dass aber der Verdacht einer irgendwie gearteten Beteiligung an der Tat besteht. Die Anklagevertreter hatten aber erklärt, dass er offenbar nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert sei, weil er die Möglichkeit einer Akteneinsicht oder einer Prozessteilnahme als Nebenkläger ungenutzt ließ.

Verteidigung: Vater kann Trauer nicht öffentlich ausleben 

Die Verteidigung betonte, es dürfe nicht vergessen werden, dass er als Vater seinen Sohn verloren habe, seine Trauer aber nicht öffentlich ausleben könne. Der Vater glaubt nach eigenen Worten an die Unschuld der Angeklagten. Im Laufe des fünften Prozesstages soll auch die Mutter des Vaters, Fabians Großmutter, als Zeugin gehört werden.

Auf der Anklagebank sitzt eine 30-jährige Frau, die den Jungen aus Güstrow am 10. Oktober vergangenen Jahres laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet haben soll. Sie sitzt seit November 2025 in Untersuchungshaft und schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Es ist der fünfte Verhandlungstag. Ursprünglich waren bis zum 2. Juli insgesamt 17 Verhandlungstage anberaumt. Die Schwurgerichtskammer schlug aber vergangene Woche zehn weitere Tage bis 10. September vor. Der Prozess begann am 28. April.

dpa