Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will Frauen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt schützen. Dafür soll die Zahl von Einrichtungen, Plätzen und Personal im Beratungs- und Hilfenetz in den kommenden Jahren steigen, wie das Justizministerium mitteilte. Das Kabinett in Schwerin hat einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz beschlossen, der nun in den Schweriner Landtag kommt.
Aktuell gibt es laut Ministerium 32 Einrichtungen in MV – neun Frauenschutzhäuser sowie Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt, Interventions-, Gewaltberatungs- und Fachberatungsstellen. Sechs weitere sollen bis 2032 hinzukommen. Künftig sollen Beratungsstellen mit mindestens zwei Mitarbeitern besetzt sein, statt wie bislang teils nur mit einer Person.
Das Hilfenetz soll demnach flächendeckender werden und bestehende Strukturen entlasten. "Schutz vor Gewalt darf nicht vom Wohnort abhängen", sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke).
Millionen vom Bund
Ab dem kommenden Jahr werde sich der Bund laut Ministerium jährlich an der Finanzierung des Hilfe- und Beratungssystems in MV beteiligen, 2027 zunächst mit zwei Millionen Euro. Die Bundesmittel sollen demnach schrittweise bis auf 5,6 Millionen Euro im Jahr 2032 steigen.
Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht vor, dass die Länder ab 2027 die Finanzierung für Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen tragen. Diese Verantwortung lag bisher hauptsächlich bei den Kommunen. Ab 2032 hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Einstufung von Femiziden als Mord
Die Landesregierung hat zudem eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um zu erreichen, dass Femizide künftig als Mord eingestuft werden. "Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollten, weil sie widersprachen oder selbstbestimmt leben wollten, dann muss das Strafrecht diese Tatmotive als besonders verwerflich erfassen", sagte Bernhardt.