Bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)
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Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)
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Mutmaßliche Vergewaltigung von Praktikantin in Bayern wird zum dritten Mal verhandelt

Über die mutmaßliche Vergewaltigung einer Schülerpraktikantin in Bayern muss zum dritten Mal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf, mit dem ein Unternehmer schuldig gesprochen worden war. Es war bereits das zweite Urteil des Gerichts in Ingolstadt in dem Fall - nun soll ihn das Landgericht München I prüfen. (Az. 1 StR 487/25)