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Osterfeiertage Tanzverbot an Karfreitag: Was in welchem Bundesland (nicht) erlaubt ist

Eine lichtershow in einer Disco an Karfreitag
Tanzende Menschen werden in den meisten Discotheken an Karfreitag wohl nicht zu sehen sein (Symbolbild)
© dpa/Sophia Kembowski
Die Feiertage von Karfreitag bis Ostermontag gelten als sogenannte stille Feiertage und dürfen auch wörtlich so verstanden werden. Es gilt ein allgemeines Tanzverbot in Deutschland, das je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt wird. Wo Partygänger an Ostern eher nicht erwünscht sind, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Ostern ist das wichtigste Fest des Christentums. An Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert, an Ostersonntag seine Auferstehung gefeiert. Die Feiertage sollen still verbracht werden. Das bedeutet konkret, dass es in Deutschland ein bundesweites Tanzverbot gibt, das in den meisten Fällen ab Karfreitag in Kraft tritt. Doch je nach Auffassung der einzelnen Bundesländer gibt es Unterschiede. Wer die freien Tage nicht im Kreise der Familie verbringen und lieber feiern möchte, der muss einiges beachten. Der stern verrät Ihnen, wo und wann Sie auch über Ostern das Tanzbein schwingen dürfen.

Tanzverbot an Karfreitag – in Bayern besonders streng

Das bundesweite Tanzverbot betrifft in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Sportevents.

Laut Gesetz verboten werden dürfen demnach sämtliche Veranstaltungen, die über den "Schank- und Speisebetrieb hinausgehen". Parallel gibt es einige Sonderregelungen, die teilweise schon ab Gründonnerstag und ebenso nach Karfreitag noch gelten.

Ein Überblick nach Bundesländern:

Baden-Württemberg

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr

Bayern

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Über das allgemeine Tanzverbot hinaus gilt in Bayern ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.
  • Den besonders strikten Schutz des Karfreitags erklärte das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 für verfassungswidrig. Seitdem dürfen Veranstaltungen nicht von vornherein verboten werden.

Berlin

  • Tanzverbot nur an Karfreitag von 4 Uhr bis 21 Uhr, sonst an allen Ostertagen keinerlei Beschränkungen. 
  • Da Berlin das Feiertagsgesetz ziemlich moderat umsetzt, wird in vielen Clubs und Diskotheken trotz des Verbots weiter gefeiert. Viele Feierwillige zieht es über Ostern daher häufig in die Hauptstadt.
  • Öffentliche Sportveranstaltungen sind nur dann verboten, wenn sie mit Unterhaltungsmusik oder -programmen verbunden sind.

Brandenburg

  • Tanzverbot ab Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4 Uhr

Bremen

  • Tanzverbot nur an Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr, sonst an allen Ostertagen keinerlei Beschränkungen

Hamburg

  • Tanzverbot an Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Neben öffentlichen Veranstaltungen (Gaststätte und Disco) sind auch Sportevents sowie mit Musik verbundene Auf- oder Umzüge verboten. Geschäfte müssen geschlossen bleiben.
  • Einzig auf der und um die Reeperbahn wird das Gesetz nicht so streng beachtet.

Hessen

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr sowie am Ostersonntag und Ostermontag (jeweils 4 bis 12 Uhr).
  • Discos dürfen zwar öffnen, aber keine Musik spielen. Ebenso verboten sind Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Tanzverbot ab Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 18 Uhr

Niedersachsen

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr

Nordrhein-Westfalen

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr
  • In dieser Zeit sind keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt. Als einziges Bundesland verbietet NRW zudem "alle nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen" – also beispielsweise auch Privatpartys im Park.

Rheinland-Pfalz

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr

Saarland

  • Tanzverbot ab Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr

Sachsen

  • Tanzverbot nur am Karfreitag (0 bis 24 Uhr)

Sachsen-Anhalt

  • Tanzverbot nur am Karfreitag (0 bis 24 Uhr)

Schleswig-Holstein

  • Tanzverbot ab Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr

Thüringen

  • Tanzverbot nur am Karfreitag (0 bis 24 Uhr)

Lockert Religionsvielfalt das Tanzverbot in Zukunft?

Experten glauben indes, dass die mehr oder weniger strikten Tanzverbote an Karfreitag im Zuge der wachsenden Religionsfreiheit in Deutschland zunehmend durch Ausnahmeregelungen aufgeweicht werden. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen – genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen", sagte Jurist Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Universität Münster. 

"Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen", würden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Die wachsende Zahl der Religionen erhöhe dabei den Druck auf das bisherige Arrangement, wonach an sogenannten stillen Feiertagen wie dem Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag, Unterhaltungsveranstaltungen, Tanz und Volksfeste verboten sind. 

In der Galerie: Ostern in der Sonne verbringen – wäre das was? An vielen Orten Europas ist das sogar möglich. Wir zeigen Ihnen zehn Reiseziele mit Sonne satt im April.

mod/fk mit DPA

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