
Iran
Die Entrechtung der Frau lässt sich in der islamischen Republik Iran durchaus als Staatsziel beschreiben. Nach dem im Iran konservativ ausgelegtem islamischem Recht ist eine Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht denkbar. Diese Haltung durchzieht alle Lebensbereiche. So ist die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel Wert wie die eines Mannes, der Mann hat in der Ehe das Züchtigungsrecht und kann die Frau ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur schwer scheiden lassen können. Innerfamiliäre Ehrenmorde an Frauen bleiben durch das iranische Recht praktisch straffrei und können mit Blutgeld gesühnt werden. Die Verschleierung der Frauen im Öffentlichen Raum wird durch die Sittenpolizei streng kontrolliert. Frauen, die sich nicht verhüllen drohen drakonische Strafen vom langjährigen Freiheitsentzug bis hin zur Auspeitschung. In den Gefängnissen sind Frauen sexueller Gewalt ausgeliefert. Die UN stellte Fälle fest, nach denen zum Tode verurteilte Jungfrauen von Geistlichen Zwangsverheiratet und dann vergewaltigt werden, will nach islamischem Recht keine Jungfrau hingerichtet werden darf. Allerdings haben sich iranische Frauen in den vergangenen Jahren ihren Platz in der Gesellschaft erkämpft: Zwei Drittel aller Studenten sind Frauen, ein Drittel aller Doktorgrade im Land halten Frauen. Sie werden Ärztinnen, Polizistinnen, fahren Taxi und sind in Lehrberufen tätig – nur Richter werden dürfen sie nicht. Reisen sind Frauen nur mit Zustimmung ihres Mannes oder eines männlichen Mitglieds der Familie möglich. Der Widerstand wächst. Die junge, gut gebildete Mittelschicht pflegt im Land eine lebendige Subkultur.
Die Entrechtung der Frau lässt sich in der islamischen Republik Iran durchaus als Staatsziel beschreiben. Nach dem im Iran konservativ ausgelegtem islamischem Recht ist eine Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht denkbar. Diese Haltung durchzieht alle Lebensbereiche. So ist die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel Wert wie die eines Mannes, der Mann hat in der Ehe das Züchtigungsrecht und kann die Frau ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur schwer scheiden lassen können. Innerfamiliäre Ehrenmorde an Frauen bleiben durch das iranische Recht praktisch straffrei und können mit Blutgeld gesühnt werden. Die Verschleierung der Frauen im Öffentlichen Raum wird durch die Sittenpolizei streng kontrolliert. Frauen, die sich nicht verhüllen drohen drakonische Strafen vom langjährigen Freiheitsentzug bis hin zur Auspeitschung. In den Gefängnissen sind Frauen sexueller Gewalt ausgeliefert. Die UN stellte Fälle fest, nach denen zum Tode verurteilte Jungfrauen von Geistlichen Zwangsverheiratet und dann vergewaltigt werden, will nach islamischem Recht keine Jungfrau hingerichtet werden darf. Allerdings haben sich iranische Frauen in den vergangenen Jahren ihren Platz in der Gesellschaft erkämpft: Zwei Drittel aller Studenten sind Frauen, ein Drittel aller Doktorgrade im Land halten Frauen. Sie werden Ärztinnen, Polizistinnen, fahren Taxi und sind in Lehrberufen tätig – nur Richter werden dürfen sie nicht. Reisen sind Frauen nur mit Zustimmung ihres Mannes oder eines männlichen Mitglieds der Familie möglich. Der Widerstand wächst. Die junge, gut gebildete Mittelschicht pflegt im Land eine lebendige Subkultur.
© Goalara Sajadieh/ / Picture Alliance