Es hämmert, klopft und dröhnt im Kopf. Auf der Suche nach einer Schmerztablette findet sich noch ein letztes Exemplar in einer Handtasche. Doch der Aufdruck verrät, dass die Tablette laut Hersteller ihr Verfallsdatum schon überschritten hat. Hilft so ein Schmerzmittel noch? Und kann ich ein abgelaufenes Medikament noch nehmen?
Stiftung Warentest gibt Tipps im Umgang mit Arzneimitteln – von der Haltbarkeit bis zur Entsorgung. Die meisten Medikamente sind ein bis drei Jahre haltbar. Mehr als fünf Jahre sollten Medikamente nach hiesigen Vorgaben nicht haltbar sein, erklären die Warentester. Der Grund: In dieser Zeitspanne könnten neue Erkenntnisse etwa zu Nebenwirkungen aufkommen. Die Beipackzettel würden veralten – ein rechtliches Problem. Eine abgelaufene Schmerztablette oder ein Nasenspray über dem Verfallsdatum zu nutzen, sei keine gute Idee.
Abgelaufene Medikamente können weniger wirksam sein
Nur bis zum Verfallsdatum garantieren die Hersteller die Qualität des Medikaments. Auch wenn eine Tablette optisch, geschmacklich und vom Geruch her ganz normal wirkt und kann sie trotzdem nicht mehr in Ordnung sein. Mit der Zeit können Arzneimittel ihre Wirksamkeit verlieren. Was bei Kopfschmerzen lästig wäre, kann bei Notfallmedikamenten lebensbedrohlich sein. Ein weiteres Problem: Auch wenn es nur sehr selten passiert, besteht die Möglichkeit, dass durch Zersetzungsprozesse im Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatums schädliche Stoffe entstehen.
Auch angebrochene Cremes, Hustensäfte oder Tropfen sollten nicht unbegrenzt weiter genutzt werden. Ist die Verpackung einmal geöffnet, sind sie meist nur wenige Wochen oder Monate verwendbar. Gerade bei Creme-Tiegeln besteht auch eine Infektionsgefahr, weil durch die Hände Krankheitserreger eingebracht werden können. Wie lange ein Medikament nach Anbruch noch eingenommen beziehungsweise genutzt werden kann, wird auf der Packung oder im Beipackzettel immer angegeben.
Doch auch wenn die Kopfschmerztablette oder die Durchfallkapseln laut Verfallsdatum noch verwendet werden können, lohnt ein genauerer Blick. Sind Tabletten, Kapsel oder Dragees verfärbt, haben Risse oder dunkle Flecken, kommt es bei klaren Flüssigkeiten zu Ausflockungen, riechen Cremes oder Salben ranzig oder ist ihre Konsistenz verändert, sollten sie nicht mehr verwendet werden. Durch eine falsche Lagerung können die Arzneimittel verdorben sein. Am besten werden Medikamente an einem kühlen, trockenen und dunklen Ort gelagert. Bad und Küche sind also nicht geeignet. Besser: im Schlafzimmer oder der Abstellkammer.
Die Heilkraft von Ingwer, Zimt und Pfeffer: Was die Gewürze leisten - und was nicht

Zimt ist nicht gleich Zimt. Es gibt sowohl den Echten Zimt oder Ceylon-Zimt als auch den ursprünglich aus China stammenden Cassia-Zimt. Dieser ist süßer, aromatischer und billiger. In Europa und den USA wird er überwiegend in der Küche verwendet. Auch die meisten Studien zur gesundheitlichen Wirkung werden mit Cassia-Zimt durchgeführt: Er fördert den Appetit, regt die Darmtätigkeit an und wirkt Völlegefühl und Blähungen entgegen – macht Speisen also bekömmlicher. Mit Zimtextrakten lassen sich einige Pilzerkrankungen und Bakterien bekämpfen. Eine Reihe von Laborversuchen zeigt, dass Cassia-Zimt auch den Blutzuckerspiegel senken kann. Sowohl die Insulinausschüttung war dabei höher als auch die Aufnahme von Glukose in die Zellen. Studien am Menschen sind jedoch etwas widersprüchlich: Einige zeigen, dass bereits eine tägliche Einnahme von mindestens einem Gramm über längere Zeit die Insulinwirkung und die Fettverbrennung verbessert. Andere konnten diesen Effekt nicht nachweisen. Zudem enthält Cassia-Zimt den Inhaltsstoff Cumarin, der bei geschwächten und empfindlichen Personen die Leber schädigen kann.
Arzneimittel können vielerorts im Restmüll entsorgt werden
Hat ein Medikament das Verfallsdatum überschritten, kann es vielerorts über den Hausmüll entsorgt werden. Dabei sollten Reste von Cremes oder Flüssigkeiten in den Behältern bleiben und nicht ausgewaschen werden. Tabletten können aus dem Blister in den Restmüll gedrückt werden. Die Plastikverpackung kann dann in den Gelben Sack und der Papierkarton ins Altpapier.
Ob Sie Arzneimittel in Ihrem Wohnort im Restmüll entsorgen dürfen, können Sie hier online nachprüfen. Darf ein Medikament nicht über den Restmüll entsorgt werden, sind Recycling- und Schadstoffhöfe die richtigen Anlaufstellen. Auch einige Apotheken nehmen abgelaufene Arzneimittel an. Wichtig: Abgelaufene Medikamente dürfen niemals über die Spüle oder die Toilette entsorgt werden.
Weitere Informationen und warum eine Expertin eine längere Haltbarkeitsdauer bei Medikamenten wichtig findet, erfahren Sie online bei der Stiftung Warentest!