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Infektionskrankheit Angst vor Windpocken: Schulverbot für nicht geimpfte Kinder

Windpocken: Schulverbot für nicht geimpfte Kinder verhängt
Alle nach 2004 geborenen Schüler, die noch nicht gegen Windpocken geimpft sind, müssen nun bis Ende März der Schule fernbleiben (Symbolfoto)
© iStockphoto / Getty Images
Schüler der Freien Waldorfschule in Kleinmachnow dürfen derzeit nicht zum Unterricht, wenn sie nicht gegen Windpocken geimpft sind. Nach der Erkrankung einer Schülerin soll so verhindert werden, dass sich die Krankheit ausbreitet.

Eine Schülerin der Freien Waldorfschule Kleinmachnow in Brandenburg erkrankte an Windpocken. Um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, greift die Schule jetzt zu drastischen Mitteln: Allen nicht geimpften Kindern wird der Zutritt zur Schule untersagt.

Vor knapp einer Woche wurde der Windpockenbefall bei einer Siebtklässlerin an der Schule im brandenburgischen Kleinmachnow festgestellt. Daraufhin verfügte das zuständige Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark, dass sämtliche Impfausweise aller Schüler bis zur achten Klasse zur Prüfung vorgelegt werden müssen, wie zuerst die "BZ" berichtet hatte.

Windpocken sind hochansteckend

Sechs Mitarbeiter des Gesundheitsamts waren damit beschäftigt, alle Personen zu finden, die mit der infizierten Schülerin in Kontakt kamen. "Die Ermittlung der Kontaktpersonen ist grundsätzlich bei ansteckenden Infektionskrankheiten üblich und notwendig", sagte ein Sprecher des Gesundheitsamts dem RBB.

Windpocken sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, weswegen erkrankte Personen, oder solche, die der Erkrankung verdächtig sind, nicht zur Schule dürften, heißt es. Und zwar so lange, bis nach ärztlicher Einschätzung die Weiterverbreitung der Windpocken nicht mehr zu befürchten sei, wie die "BZ" berichtet.

Alle nach 2004 geborenen Schüler, die noch nicht geimpft sind, müssen nun bis zum 30. März der Schule fernbleiben. Dies ist der Zeitraum der mittleren Inkubationszeit. Es müssten "zweimal Varizellen-Impfungen" nachgewiesen werden, wie der RBB berichtet. Kinder, die nachweislich schon einmal Windpocken hatten, dürften jedoch selbstverständlich die Schule weiterhin besuchen.

Viren bleiben ein Leben lang

Übrigens ist der Verstoß gegen die getroffenen Entscheidungen auch bußgeldbewährt: Bei Nichtbefolgung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die, wie andere Verstöße gegen amtliche Vorgaben auch, durch Geldstrafen sanktioniert werden kann, wie die "BZ" unter Berufung auf das Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark schreibt.

Windpocken gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Wenn ein Kind erkrankt, übersäen plötzlich stark juckende rote Pusteln die Haut. Meist verschwinden die Pocken im Anschluss wieder – und bleiben dann für immer weg. In aller Regel hat das Immunsystem die Erreger etwa nach einer Woche unter Kontrolle. Die Viren dagegen bleiben ein Leben lang im Körper. Doch vorbeugen ist besser als krank werden: Mediziner empfehlen daher eine Schutzimpfung.

Quellen: "BZ" / RBB 

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