Bislang genügte eine Dosis des Einmalvakzins von Johnson&Johnson, um als vollständig geimpft zu gelten. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Seit vergangenem Freitag reicht die Einmalimpfung nicht mehr aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Für drei Millionen Deutsche wird das jetzt zum Problem. Sie haben von heute auf morgen ihren Impfstatus verloren. Und können daran auf die Schnelle auch nichts ändern.
Was ist passiert? Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch geänderte Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden.
Was ändert sich für Johnson&Johnson-Geimpfte?
Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher.
Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson&Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen – aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen. Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig – die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.
Geringere Schutzwirkung von Johnson&Johnson
Nötig wurde diese Aktualisierung, da die Stiko inzwischen davon ausgeht, dass der Impfschutz durch Johnson&Johnson ungenügend ist. Laut Zulassungsstudien ist das Vakzin zwar zu 65 Prozent gegen das Coronavirus wirksam, neuere Studien deuten laut Robert Koch-Institut (RKI) allerdings darauf hin, "dass für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht". Zudem sei es relativ häufig zu Impfdurchbrüchen gekommen. (Mehr dazu hier)
Eine Situation, die sich durch Omikron eher nicht bessert. Schließlich steht die neue Corona-Variante im Ruf, das Immunsystem von Geimpften und Genesenen noch besser austricksen zu können. Wie gut Johnson&Johnson gegen Omikron schützt, ist noch unklar. Laut einem Aufklärungsblatt des RKI könne aber davon ausgegangen werden, dass "nach Verabreichung einer Auffrischimpfung (dritte Impfstoffdosis) eine erheblich verbesserte Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen und schweren Infektion mit der Omikron-Variante vorliegt".
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Die Änderung der Regelung betrifft unweigerlich auch diejenigen, die bereits ein zweites Mal geimpft sind und damit bislang in einigen Bundesländern bereits als "geboostert" galten. "Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen zwei weitere Impfdosen erhalten, um als geboostert zu gelten", gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt. Dabei solle ein mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Die dritte Dosis entspräche dann den Vorgaben der sogenannten 2g+-Regel. Laut dieser müssen Personen mit Booster-Impfung keinen aktuellen Coronatest vorlegen, um Zugang zu beispielsweise Restaurants zu erhalten. Für besonderen Ärger sorgt die kurzfristige Änderung auch, weil die Betroffenen sich frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung den Booster abholen können. Solange sie die dritte Schutzimpfung nicht erhalten haben, gelten für sie beispielsweise auch wieder strengere Quarantäneregelungen.