Die Fernseh-Zuschauer haben entschieden: Im TV-Experiment "Terror - Ihr Urteil" haben sie einen Bundeswehr-Piloten freigesprochen, der eine entführte Passagiermaschine abgeschossen hat, um einen gezielten Absturz auf ein mit zigtausend Zuschauern gefülltes Stadion zu verhindern. Mit 86,9 Prozent zu 13,1 Prozent sagte eine große Mehrheit, die Entscheidung des von Florian David Fitz gespielten Piloten Lars Koch war richtig.
Das Ergebnis war damit noch deutlicher als in vielen Theatern in Deutschland, in denen das Justizdrama von Ferdinand von Schirach aufgeführt wurde. Das Theater-Publikum stimmte nach Aussage von Frank Plasberg, der das Thema anschließend in seiner Sendung "hart aber fair" diskutieren ließ, im Schnitt mit rund 60 Prozent ebenfalls recht deutlich für einen Freispruch. Der TV-Film wurde auch in der Schweiz und Österreich gezeigt. Auch dort stimmten jeweils über 80 Prozent für einen Freispruch des Angeklagten.
Allerdings hatte das Erste mit erheblichen technischen Problemen während der Abstimmung zu kämpfen, denn die Internetseite war schwer erreichbar, die beiden Telefonnummern meist besetzt, oder es kam einfach die Ansage: "Ihr derzeit gewünschter Gesprächspartner ist derzeit nicht erreichbar." In den sozialen Netzwerken wie Twitter äußerten sich einige User deswegen spöttisch, andere lobten aber auch die Qualität des Films: "TV ist alles andere als tot."
TV-Experiment: Zuschauer durch das Stück verleitet
"Auch wenn es schwer erträglich ist: Das Gesetz ist nicht in der Lage, jedes moralische Problem zweifelsfrei zu lösen." So formulierte der Vorsitzende Richter, gespielt von Burghart Klaußner, die Urteilsbegründung. Darin wurde der Kern des Problems ausgemacht. Der Angeklagte hätte in jedem Fall Schuld auf sich geladen. Der Angeklagte habe nicht aus persönlichen Gründen gehandelt, sondern im ernsthaften Bemühen zwischen zwei großen Übeln abgewogen. "Übergesetzlicher Notstand" wird dies genannt. Dieser Standpunkt wurde vom ehemaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) am Abend vertreten.
Vehement widersprochen hat ihm der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der nach der Sendung das Prinzip verteidigte, dass Menschenleben nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden dürfen. Dies sei ein Grundprinzip der Verfassung, die die Grundlage unseres Zusammenlebens bilde. Ein Freispruch stelle daher das Grundgesetz mit dem Grundsatz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" in Frage. Dass dennoch zumeist eine große Mehrheit für einen Freispruch stimme, sei zudem darauf zurückzuführen, dass das Publikum durch das Stück "fehlgeleitet" werde, sagte Baum. Der Jurist hatte bereits im Vorfeld die Publikums-Entscheidung kritisiert und von einer Verfilmung abgeraten.
