Bußgeld & Co.
TÜV-Termin überzogen? Mit dieser Strafe müssen Sie rechnen
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Der Technische Überwachungsverein oder kurz TÜV prüft hierzulande Fahrzeuge auf ihre Verkehrstauglichkeit. Besteht ein Fahrzeug die Untersuchung, erhält es eine entsprechende Plakette und darf in der Regel für zwei Jahre am Straßenverkehr teilnehmen. Sind die zwei Jahre vergangen, muss das Auto wieder zur Hauptuntersuchung. Diese Frist darf dabei laut Straßenverkehrs-Zulasungs-Ordnung nicht überzogen werden. Doch was passiert denn eigentlich, wenn man den TÜV überzieht? Wer den Termin zur Hauptuntersuchung verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überzogen, kann beispielsweise in einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 15 Euro drohen. Ab vier Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro, nach über acht Monaten sind 60 Euro und ein Punkt fällig. Der TÜV selber erhebt zwar kein Bußgeld, doch ab einem Verzug von zwei Monaten sind sie verpflichtet, eine erweiterte HU durchzuführen. Dadurch können sich die TÜV-Kosten um 20 Prozent erhöhen. Übrigens: Bei einem Unfall übernehmen die meisten Autoversicherer Schäden auch dann, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist. Bei fahrlässigem Handeln kann es aber passieren, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme vom Versicherten zurückverlangt.