Flüchtlings-Hilfsorganisationen seien "manches Mal auch die Komplizen der Schleuser", sagte Le Pen damals dem Sender BFM und rief dazu auf, Hilfsorganisationen die Subventionen zu kürzen. Das Berufungsgericht bestätigte die Strafe in Höhe von 500 Euro, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Die derzeitige Fraktionschefin der Partei Rassemblement National (RN) will 2027 zum vierten Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten. Ihr steht am 30. September ein wesentlich bedeutenderes Verfahren vor, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht. Le Pen und 26 Mitangeklagte stehen im Verdacht, parlamentarische Assistenten von EU-Abgeordneten illegal für die Zwecke der Partei eingesetzt zu haben.
Le Pens Partei war bei der vorgezogenen Parlamentswahl im Juli auf den dritten Platz gekommen. Sie hat dennoch politisches Gewicht gewonnen, da der neue Premierminister Michel Barnier darauf angewiesen ist, dass der RN das angekündigte Misstrauensvotum des linken Lagers nicht unterstützt.