Streit über Maklerprovision vor BGH: Urteil kommt später
Im Streit über die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll, wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Das kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung an. In dem Fall aus Berlin geht es um sechs Prozent des Kaufpreises, welche der Makler als Provision verlangt. (Az. I ZR 111/25)