Clemens1964

gilt das rechtsfahrgebot auch innerorts?

auf autobahnen gilt ein rechtsfahrgebot. wie sieht es auf 2 spurigen straßen innerhalb geschlossener ortschaften aus? würde mich über qualifizierte antworten besonderes freuen, also bitte keine freien schätzungen danke
Frage Nummer 7210

Antworten (16)
Tucan
Das Rechtsfahrgebot gilt auf allen Strassen auch innerhalb geschlossener Ortschaften
Evolancer
Ich zitiere mal Wikipedia zu dem Thema:
"In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO)."
Highspeed
Nein. §7 STVO.
Rag76
Da sieht man mal, wie wenig die Leute über Verkehrsregelen wissen, bzw glauben zu wissen oder gar wissen wollen.

Kann man den Führerschein eigentlich wirklich im Lotto gewinnen?
Clemens1964
alles klar, vielen dank für die antworten.
krawuntzel
Diese Antwort ist so nicht richtig.

(§ 7 Abs. 3 StVO)
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 [Anm.: "Verkehrsdichte"] nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Sollte so noch gelten.

Gruss
burri
Innerorts gilt kein Rechtsfahrgebot. Außerdem ist es erlaubt, rechts zu überholen.
Ich bin deshalb so sicher, da Freunde und ich gerade vor einigen Wochen darüber mit einem kompetenten Polizeibeamten ausgiebig diskutiert hatten.
leescratch2003
Tut es !
Ich habe im vorigen Jahr meinen Motorradführerschein gemacht, und da wurde mir definitiv gesagt, dass das Rechtsfahrgebot auch innerorts gilt, da ich mich zeitweise innerstädtisch auf der linken Spur aufhielt und das durfte nicht sein.
fiatpolski
Nach meinen täglichen Beobachtungen auf deutschen Autobahnen eine Gegenfrage:

Gilt das Rechtsfahrgebot auch außerorts?
MichaelA_72
Als ich meinen Führerschein gemacht habe (1990), galt das Rechtsfahrgebot auch innerorts, es sei denn: a) es gibt mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung und b) es gibt eine bauliche Trennung (Grünstreifen, Leitplanke) zwischen den Fahrtrichtungen. Damit ist auf diesen Strassen auch das Rechtsüberholen erlaubt. Allerdings sollte man damit aufpassen, weil viele das eben nicht wissen - die überholen dann zwar selber nicht rechts, rechnen aber auch nicht damit, dass es ein anderer tut, so dass sie überraschend nach rechts ziehen können.
Ist natürlich möglich, dass sich an dieser Regelung in den letzten Jahren etwas geändert hat. Da dies aber damals schon genau so obskur war wie heute, glaube ich kaum, dass der Gesetzgeber sich da irgendwelche Mühen gemacht hat.
kokablue
Du meinst wohl "Rechts-Überhol-Verbot", und nein bei 2 oder mehrspurigen Strassen gilt das innerorts nicht. Du darfst rechts ueberholen
Papayu
Die Frage ist in welchem Land?
In Deutschland gilt das Rechtfahrgebot nicht in Einbahnstrassen. Wo ich lebe gibt es keine Verkehrsverbote.
krawuntzel
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist diese Frage zweimal und ausgiebig und treffend beantwortet worden!
Viele der weiteren Wortmeldungen sind Meinungen / Auffassungen / Erinnerungen / Irrglauben ... und werden den Fragesteller nur verwirren, soweit er / sie hier überhaupt noch weiterliest (weil s.o.).
Gruss
braseletti
Hallo Clemens, schau Dir das mal an:

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Das sollte eigentlich genügen.
Viel Spaß damit.

Gruß Braseletti
flyingfree
Ich denke, die Frage wurde beantwortet.
Man sollte aber Besserwissern, die nichts zur Klärung des Problems beitragen, das Antworten verbieten.
LeonAshbird
(§ 7 Abs. 3 StVO)
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 [Anm.: "Verkehrsdichte"] nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


Kurz: Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts (für PKW) NICHT.

Quelle: