Amtsgericht Frankfurt Koran-Richterin abgesetzt

Eine deutsche Richterin wurde heute für befangen erklärt. Sie hatte einer muslimischen Frau die vorzeitige Scheidung von ihrem marokkanischen Ehemann nicht erlaubt, sondern eine Härtefallentscheidung mit Hinweisen auf den Koran abgewiesen.

Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin in einem Ehescheidungsverfahren für befangen erklärt, weil sie mit Bezug auf den Koran eine vorzeitige Scheidung der muslimischen Partner abgelehnt hatte. Das hat ein Sprecher des Gerichts heute bestätigt. Eine Frau hatte die Scheidung beantragt, nachdem sie von ihrem marokkanischen Mann geschlagen worden sei. Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, dass für Muslime eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres sei durch Schläge nicht zu rechtfertigen.

Die 26 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt. Sie argumentierte, es sei für sie unzumutbar weiter mit ihrem Mann verheiratet zu sein, weil sie von ihm schwer misshandelt und auch nach der Trennung im Mai 2006 noch von ihm bedroht worden sei. Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land "gemäß den Vorschriften des Korans" geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete.

Richterin wollte Trennungsjahr abwarten

Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe. Die Juristin schlug vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen. Daraufhin hat die 26-Jährige die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Dem Antrag gab ein anderer Richter heute statt. Jetzt ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin zuständig.

DPA
DPA

PRODUKTE & TIPPS