Fahndungspanne in Frankfurt Super-Diamant nur ein Bergkristall

Am Frankfurter Flughafen freute sich die Zollfahndung im Januar schon über den größten Diamantenfund der vergangenen Jahre. Den vermeintlichen Schmuggler nahmen sie fest. Jetzt kam heraus: Der Fang ist nur einen Bruchteil der vermuteten 2,5 Millionen Euro wert.

Ein vermeintlicher Rohdiamant im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, den der Zoll im Januar am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt hatte, hat sich als Bergkristall entpuppt. "Der ist 20 Euro Wert, das hat ein Gutachter später festgestellt", sagte Frankfurts Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag.

Der vermeintliche Schmuggler aus Angola sei aus der Haft entlassen worden. Allerdings habe der 38-Jährige offenbar selbst geglaubt, es handele sich bei dem 17 Gramm schweren Stein um einen Diamanten. Die erste Überprüfung des Zolls mit einem Messgerät hatte auf einen 86,7-Karäter schließen lassen.

Der Angolaner, der in einer Maschine aus Namibia saß, wurde bei der Passagierkontrolle festgenommen. Er hatte bei seiner Einreise aus Afrika in die Europäische Union den vermeintlichen Diamanten weder angegeben, noch ein Zertifikat dafür bei sich. Er transportierte den Stein zudem nicht in einem versiegelten Behältnis, wie der Sprecher der Zollfahndung sagte. Zertifikat und versiegelter Behälter sind nach dem sogenannten Kimberley-Abkommen für die Einfuhr von Rohdiamanten vorgeschrieben.

Gefälschtes namibisches Visum entdeckt

Bundespolizisten hatten im Reisepass des Angolaners zudem neben einem echten portugiesischen Visum auch ein gefälschtes namibisches Visum entdeckt. Als sie den Mann danach fragten, gab dieser an, in Portugal mit Autos handeln zu wollen. Er zeigte den Beamten den mit drei mal drei Zentimetern fast Tischtennisball großen Stein, der zum Kauf der Fahrzeuge gedacht sei.

Den Wert des ungeschliffenen Steins bezifferte der Beschuldigte auf rund 70.000 Dollar (etwa 48.660 Euro). Eine fachliche Bewertung der Zollbeamten ergab dann jedoch, dass das trübe Mineral rund 2,5 Millionen Euro Wert sei. Der Haftbefehl erging daraufhin wegen Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht.

DPA
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