Flugausfälle Geiselnahme am Hamburger Flughafen: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Das Vorfeld des gesperrten Hamburger Flughafens
Das Vorfeld des gesperrten Hamburger Flughafens
© Bodo Marks / DPA
Wegen einer Geiselnahme ist der Hamburger Flughafen in der Nacht zum Sonntag gesperrt worden. Auch am Sonntag blieb der Flugbetrieb bis zum Ende des Polizeieinsatzes eingestellt. Was müssen Passagiere jetzt wissen?

Am Samstagabend hat ein Bewaffneter gegen 20 Uhr mit einem Auto ein Tor zum Flughafen in Hamburg durchbrochen und ist auf das Vorfeld des Airports gefahren. Seine vierjährige Tochter war mit an Bord. Dort schoss er in die Luft und warf "eine Art Molotowcocktails" aus dem Wagen. Die Maschine, unter der das Fahrzeug stoppte, wurde sofort evakuiert, Passagieren aus anderen Flugzeugen in einem nahegelegenen Hotel in Sicherheit gebracht. Zum Teil mussten Reisende bis spät in die Nacht in den Fliegern ausharren, bis sie evakuiert werden konnten. Es waren dramatische, beängstigende Szenen für die Menschen vor Ort.

Die ganze Nacht hat die Polizei mit dem Geiselnehmer verhandelt und erst am Sonntagnachmittag nach 18 Stunden den Durchbruch geschafft. Das Kind konnte befreit werden, der Mann wurde festgenommen. Der Geiselnahme vorausgegangen war laut Polizei offenbar ein Sorgerechtsstreit mit der Mutter. Unzählige Flüge sind ausgefallen und Flugpassagiere müssen mit weiteren Verspätungen rechnen. Das müssen Reisende jetzt wissen:

Wie ist die Lage vor Ort?

Nachdem am Samstagabend beide Terminals geräumt wurden, blieb der Flughafen am Sonntag weiträumig gesperrt. Die Polizei hat Fluggäste gebeten, das Gelände nicht anzufahren.

Aktuell sind nach Informationen des Hamburg Airports (Stand: 18.00 Uhr) die Zufahrten und Terminals wieder geöffnet. Auch die ersten Starts und Landungen sind wieder aufgenommen worden. Dennoch komme es auch heute noch zu erheblichen Annullierungen und Verspätungen.

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Die Polizei informiert die Öffentlichkeit über ihren "X"-Kanal (ehemals Twitter), wie die Lage vor Ort ist, ebenso wie der Hamburg Airport. Neue Erkenntnisse werden auf der Webseite des stern laufend aktualisiert.

Wie viele Flüge und Reisende waren betroffen?

Nach Einstellung des Flugbetriebs am Samstagabend, mussten sechs Abflüge und 21 Landungen mit rund 3200 Passagieren gecancelt werden. 17 der ankommenden Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Auf Nachfrage meldete ein Sprecher des Hamburg Airports am Sonntagvormittag bereits 56 weitere ankommende Flüge, die nicht am Flughafen landen konnten, sowie 70 gecancelte Abflüge, fünf Ankünfte seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Insgesamt waren für Sonntag 286 Flüge (139 Abflüge, 147 Landungen) mit etwa 34.500 Passagieren geplant.  

Wo finden Passagiere Informationen über ihren Flugstatus?

Erst am frühen Sonntagabend wurde der Betrieb wieder aufgenommen – nach Informationen des Airports wird es wohl noch den gesamten Tag zu Verzögerungen und Streichungen kommen. Passagiere sollen sich deshalb laufend über ihren Flugstatus informieren und bei Bedarf mit der Airline in Verbindung setzen. Den Flugstatus können Betroffene zum Beispiel über die Webseite des Airports einsehen.

Bekommen Fluggäste, deren Flüge gestrichen wurden, ihr Geld von der Airline zurückerstattet?

Nach den EU-Fluggastrechten spricht man von der Annullierung eines Fluges, wenn der ursprüngliche Flug nicht stattfindet und der Passagier auf einen anderen Linienflug umgebucht wurde – das gilt auch, wenn der Flug gestartet ist, aber zu einem anderen Flughafen zurückfliegen muss oder an einem anderen Flughafen landen muss.

All das liegt bei den Flügen, die aufgrund der Geiselnahme in Hamburg nicht starten oder landen konnten, vor. Passagiere haben dann einen Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder einen Rückflug. Die Airline bucht den Flug dann in der Regel um und lässt den Passagier wählen, ob der den neuen Flugtermin antreten oder eine Erstattung des Flugpreises erhalten möchte.

Werden Reisende weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Stornierung des Fluges informiert, haben sie einen Anspruch Entschädigung. Ausgleichszahlungen, zum Beispiel für Hotelkosten oder ähnliches, muss die Fluggesellschaft aber nicht leisten, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Zustände zurückzuführen ist, die die Airline nicht vermeiden konnte. Das trifft auf Stürme zu, politische Unruhen – aber auch auf den Polizeieinsatz am Hamburger Flughafen.

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