Vor dem Landgericht Gera in Thüringen hat der Prozess gegen einen früheren Bundeswehrsoldaten wegen fahrlässiger Tötung eines Kameraden in Afghanistan begonnen. Der Todesfall im vergangenen Dezember hatte den Weihnachtsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Truppe überschattet.
Neben fahrlässiger Tötung wirft die Staatsanwaltschaft dem Thüringer auch Ungehorsam in besonders schwerem Fall vor. Der Angeklagte soll im Zelt eines Außenpostens in der Unruheprovinz Baghlan mit seiner Pistole "P8" herumgespielt und auf den Kopf seines 21 Jahre alten Kameraden gezielt haben - kurz vor Weihnachten 2010. Ein Gutachten des Thüringer Landeskriminalamtes habe ergeben, dass die Waffe keine Mängel hatte. Der Angeklagte (21) bestritt zum Prozessauftakt jegliche Spielereien mit seiner Dienstwaffe.
Laut Anklage drückte der junge Soldat ab, dachte aber, die Waffe sei nicht durchgeladen. Ein Gutachten des Thüringer Landeskriminalamtes ergab, dass die Waffe keine Mängel hatte. Auch von martialischen "Poserfotos" mit gezückter Pistole ist die Rede. Der Schuss sei nicht beabsichtigt gewesen, wohl aber soll der Angeklagte fahrlässig Dienstvorschriften missachtet und so den Tod seines Freundes verursacht haben. Laut Gutachten der Waffentechnik sei es "unmöglich", dass sich der Schuss durch das Einschlagen auf das Magazin gelöst habe, so der Staatsanwalt weiter.
Beim nächsten Verhandlungstermin in der kommenden Woche sollen weitere ehemalige Soldaten als Zeugen gehört werden. Bis Ende Oktober sind vier Verhandlungstage angesetzt. Auch drei Sachverständige sind geladen.