Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet voraussichtlich im Januar über eine Polizeiverfügung gegen den "Sterbehelfer" Roger Kusch. Per mündlicher Verfügung hatte die Polizei dem früheren Hamburger Justizsenator im Zuge einer Razzia Ende November in seinem Büro und seinen Wohnungen jede weitere Sterbehilfe verboten, sagte Polizeisprecher Ralf Meyer am Montag.
Dagegen hätte Kusch vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren angestrengt, erklärte Meyer und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Polizei müsse bis zum 9. Januar 2009 zu der Klage gegen die Verfügung Stellung nehmen, so dass wohl Ende des Monats darüber entschieden werde.
Der umstrittene Jurist hat bisher fünf Menschen beim Selbstmord begleitet. Erstmals hatte Kusch im Juni dieses Jahres einer 79 alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge unter anderem ein Malaria-Medikament eingenommen. Die Ermittlungsbehörde hatte den Tod der Frau nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung eingestuft.
Anlass für die Durchsuchung von Kuschs Wohnungen und seines Anwalts-Büro - zugleich Sitz seines Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" - war der Tod einer 84 Jahre alten Hamburger Rentnerin Ende September. Der Ex-Justizsenator hatte die Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt. Rechtsmediziner hatten bei der Rentnerin eine hohe Dosis des verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments nachgewiesen.
Kusch steht nach Angaben der Hamburger Ermittler im Verdacht dieses Medikament besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.