Noch sind die Ermittlungen zum U-Bahn-Treter von Berlin nicht vorbei. Vor zwei Tagen wurde der mutmaßliche Täter verhaftet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft untersuchen derzeit noch weitere Einzelheiten des Falls.
Vor allem soll geklärt werden, ob es weiterhin um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung oder des versuchten Totschlags geht. Dafür wolle man erst weitere Ermittlungsergebnisse abwarten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Fels, am Montag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).
Der am Samstag festgenommene 27-jährige Bulgare habe bei den Vernehmungen zwar Angaben gemacht, sagte Fels, aber: "Zu näheren Einzelheiten möchte ich zurzeit nichts sagen." Ähnlich antwortete er auf die Frage, ob gegen die auf dem Video zu sehenden drei Begleiter des Mannes weiter ermittelt werde.
Brutale Attacke aus heiterem Himmel
Der mutmaßliche Täter soll am 27. Oktober eine 26 Jahre alte Frau auf der Treppe des U-Bahnhofs Hermannstraße in Berlin-Neukölln unvermittelt in den Rücken getreten haben. Das ahnungslose Opfer stürzte und brach sich den Arm.
Erst nach Veröffentlichung eines Videos aus einer Überwachungskamera vor etwa eineinhalb Wochen wurde zunächst ein Begleiter ermittelt. Die Polizei stellte dann die Identität des mutmaßlichen Täters fest, schnell wurde auch ein Haftbefehl erlassen. Am Samstagabend wurde der Mann auf dem Zentralen Busbahnhof in Berlin-Charlottenburg festgenommen, als er mit einem Bus zurück aus Frankreich kam, wo er sich offenbar kurz versteckte. Seit Sonntag sitzt er in Untersuchungshaft.
Es gab ein Kopfgeld auf den U-Bahn-Treter
Unklar war am Montag auch, ob die vom Betreiber einer Berliner Leibwächter-Firma ausgesetzte Belohnung ausgezahlt wird. Bisher habe sich noch niemand bei ihm gemeldet, um die 2000 Euro zu erhalten, sagte Michael Kuhr. Zu dem Fall sei in der vergangenen Woche ein wichtiger Hinweis bei ihm eingegangen, den habe er an die Polizei weitergeleitet. Ob dieser Hinweis oder ein anderer zu dem Begleiter geführt habe, wisse er nicht. Letztlich brauche er die Bestätigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, vom Staat würden Belohnungen nur bei sogenannten Kapitalverbrechen wie Mord oder anderen schweren Vergehen ausgesetzt.