Entscheidung im Kabinett Sorgerecht für ledige Väter auch gegen den Willen der Mutter

Kinder wünschen sich nach einer Trennung in aller Regel eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen. Die Justizministerin stärkt daher die Rechte unverheirateter Väter.

Ledige Väter bekommen künftig leichter das Sorgerecht für ihr Kind. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Mittwoch dem Kabinett einen Gesetzentwurf vor, der die Rechte lediger Väter stärkt. Sie bekommen damit mehr Mitsprache bei grundsätzlichen Fragen zum Lebensweg des Kindes, zum Beispiel Schulwahl oder ärztliche Eingriffe.

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" kann die Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter fallen. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass eine unverheiratete Frau nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt. Ledige Väter können den Angaben zufolge aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der Antrag werde der Mutter zugestellt. Falls sie nicht reagiere, könne das Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch und unbürokratisch auch dem Vater zugesprochen und dann gemeinsam ausgeübt werden.

Widerspricht die Mutter jedoch, gibt es dem Bericht zufolge unterschiedliche Varianten: Trägt sie Gründe vor, die eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen, muss das Familiengericht den Fall prüfen und entscheiden. Trägt die Mutter Gründe vor, die "erkennbar" mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben, greift ihr Widerspruch nicht.

Leutheusser-Schnarrenberger reagiert auch auf den Umstand, nach denen Kinder in aller Regel zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung wünschen. Gleichzeitig aber enthalte der Entwurf der FDP-Ministerin dadurch, dass er den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht deutlich vereinfache, "den Appell an die betroffenen Väter, ihre Verantwortung gegenüber dem Kind in vollem Umfang wahrzunehmen", heißt es laut "Süddeutsche Zeitung" zur Begründung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren die Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, wonach bei unverheirateten Eltern immer die Mutter entscheidet, ob der Vater auch das Sorgerecht bekommt. Leutheusser-Schnarrenberger hatte zu der Zeit eine grundlegende Reform angekündigt. Hintergrund war auch ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, der das deutsche Sorgerecht als diskriminierend für Männer eingestuft und darin einen Verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention gesehen hatte.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit den neuen familiären Lebenswelten. Sie verwiesen darauf, dass lediglich die Hälfte der unverheirateten Eltern die Option des gemeinsamen Sorgerechts nutzen. Experten gehen davon aus, dass das daran liegt, dass die Mütter in vielen Fällen ihre Zustimmung verweigern. Das Bundesverfassungsgericht widersprach der Auffassung des Gesetzgebers, dass Mütter vor allem an das Wohl des Kindes dächten und keine Eigeninteressen verfolgten.

jat/tsc/jar

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